EU-Kommission konkretisiert DSA-Anforderungen an Jugendschutz - epd medien

17.07.2025 08:31

Die EU-Kommission hat die im Digital Services Act festgehaltenen Anforderungen an den Jugendmedienschutz konkretisiert. In neuen Leitlinien gibt sie Anleitungen, wie die großen Internetplattformen die EU-Verordnung zum Schutz von Minderjährigen erfüllen können. Organisationen in Deutschland begrüßen die Empfehlungen.

Sitz der EU-Kommission in Brüssel

Brüssel/Berlin (epd). Die EU-Kommission hat am 14. Juli nach einer längeren Anhörungsphase Leitlinien für eine konkrete Umsetzung des Jugendschutzes im Digital Services Act (DSA) veröffentlicht. Die neuen Leitlinien sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unter anderem vor sexuellen Übergriffen, Cyber-Mobbing und Profiling etwa von der Werbeindustrie geschützt sind.

Grundsätzlich verpflichtet der DSA große Online-Plattformen dazu, konsequent gegen illegale Inhalte und Desinformation vorzugehen. Andernfalls drohen hohe Strafen. Beim Jugendschutz gab der DSA in Artikel 28, Satz 1 bislang lediglich vor, dass Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, "geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen" müssten, um Minderjährigen ein "hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz" in ihren Diensten zu gewährleisten. Der DSA trat zum 16. November 2022 in Kraft und ist seit 17. Februar 2024 in der gesamten EU anwendbar.

Sicherheit und Schutz "by default"

Nach den jetzt veröffentlichten Leitlinien zum Jugendschutz sollen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok künftig unter anderem die Konten von Minderjährigen standardmäßig auf "privat" setzen, damit Personen, mit denen sie nicht verbunden sind, keinen Zugang zu ihren Profilen erhalten. Außerdem sollen die Plattformen ihre Empfehlungs-Algorithmen so ändern, dass Kinder nicht mit schädlichen Inhalten konfrontiert oder ohne Einwilligung Gruppen hinzugefügt werden können. Screenshots und Downloads von Inhalten, die Minderjährige posten, sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Sicherheit "by default", also standardmäßig, verlangt die EU-Kommission auch beim automatischen Abspielen von Video-Content und bei Push-Benachrichtigungen; sie sollen bei neuen Anmeldungen automatisch ausgeschaltet sein. Zudem sollen die Dienste dafür Sorge tragen, dass Werbetreibende nicht die fehlende kommerzielle Kompetenz von Kindern durch manipulative Praktiken ausnutzen, die sie zu finanziellen Ausgaben oder abhängigem Verhalten führen.

Prototyp für Altersüberprüfung entwickelt

Daneben empfehlen die Leitlinien, eine wirksame Methode einzusetzen, um das Alter der Nutzerinnen und Nutzer zu verifizieren. Dazu ließ die EU-Kommission eine Altersüberprüfungs-App entwickeln, die den Zugang zu Online-Inhalten für Erwachsene regeln soll, dabei aber die Daten der Anmeldenden schützen soll. Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich und Italien testen den Prototyp mit Online-Plattformen und den Endnutzern. Der Prototyp kann laut EU-Kommission in eine nationale App integriert werden oder als einzelne App laufen.

Die von der EU forcierte digitale Identitäts-Brieftasche (EU Digital Identity Wallet), in der das Alter ebenfalls hinterlegt werden kann, befindet sich aktuell in der Pilotphase. Auch in Deutschland wird derzeit intensiv über Altersvorgaben für die Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen diskutiert.

Jugendschützer: Leitlinien sind praxisnah

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angesiedelte Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) begrüßte die neuen Leitlinien. Diese zeigten praxisnah, wie Anbieter ihre Dienste von Grund auf rechtskonform gestalten könnten, hieß es. Ziel sei es, das Schutzniveau in digitalen Diensten erkennbar zu erhöhen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu verwirklichen. Als "elementaren Fortschritt" bezeichnete KidD die hohen Standards bei den Voreinstellungen.

KidH-Leiter Michael Terhörst sprach von einer "bedeutenden Grundlage für eine wirksame Rechtsdurchsetzung" gegenüber den Plattformen. Entscheidend sei, dass für jeden Dienst passgenaue Maßnahmen gefunden würden, um den Risiken für junge Menschen bestmöglich zu begegnen. "Wir werden die Leitlinien nun schnellstmöglich in unsere Verfahren integrieren und die Vorgaben konsequent durchsetzen", erklärte Terhörst. Dabei komme einer wirksamen Altersüberprüfung eine zentrale Bedeutung hinzu. Die EU-Leitlinien stellten ausdrücklich klar, dass eine reine Selbsterklärung wie "Ich bin 18 Jahre alt" oder die bloße Angabe eines Geburtsdatums ohne weitere Überprüfungen nicht ausreiche.

Medienanstalten: Benchmark für sichere Systeme

Die Medienanstalten, die in Deutschland die Einhaltung des Jugendschutzes in den privaten Medien sicherstellen, begrüßten die Empfehlungen der EU-Kommission ebenfalls. Damit habe diese "eine Benchmark für sichere Plattformsysteme" für den Jugendschutz vorgegeben. Für die Plattformen werde es damit schwieriger, "sich wie bisher stumpf und unter Missachtung von Gesetzen, behördlichen Anordnungen und gerichtlichen Entscheidungen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entziehen", sagte Tobias Schmid, Europabeauftragter sowie Beauftragter der Medienanstalten für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Das DDG trat zum 14. Mai 2024 in Kraft. Es setzt den DSA in deutsches Recht um und zielt laut Bundesregierung darauf ab, die EU-Verordnung bei den Unternehmen durchzusetzen, die der deutschen Aufsicht unterliegen. In Deutschland kontrolliert vor allem die Bundesnetzagentur die Einhaltung der neuen Vorschriften. Eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste prüft, ob Anbieter die Anforderungen umsetzen. Bei Verstößen kann die Behörde Bußgeldverfahren einleiten. Auch Nutzerinnen und Nutzer können dort Beschwerden einreichen.

cd



Zuerst veröffentlicht 17.07.2025 10:31

Schlagworte: Medien, Recht, EU, Jugendschutz, DSA, Medienanstalten, BzKJ, cd

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