Medienanstalt befasst sich mit FFH-Reihe "Echte Macher" - epd medien

05.08.2025 10:49

Der private hessische Radiosender FFH gibt Unternehmen in seinem Programm die Möglichkeit, sich gegen Bezahlung zu präsentieren. Fraglich ist, ob dabei die gebotene Trennung von Werbung und redaktionellem Teil in allen Belangen eingehalten wird.

Sendegebäude von Hit Radio FFH in Bad Vilbel

Frankfurt a.M. (epd). Die Reihe "Echte Macher" des privaten hessischen Radiosenders Hit Radio FFH ist ins Blickfeld der Medienaufsicht geraten. Ein Sprecher der Medienanstalt Hessen bestätigte, dass die Reihe "Echte Macher" bekannt sei und sich die Medienaufsicht aktuell damit beschäftige. Zu Details der laufenden Aufsichtsangelegenheiten wollte er sich nicht äußern. Die Medienanstalt mit Sitz in Kassel ist für die privaten Medien in Hessen zuständig und sorgt unter anderem dafür, dass deren Inhalte den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dazu gehört auch das Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Teil - also das Verbot sogenannter Schleichwerbung.

Die Rubrik "Echte Macher" läuft derzeit im Tagesprogramm von FFH, auf seiner Homepage wirbt der Sender für die Aktion. Ziel ist es FFH zufolge, der Hörerschaft "spannende Einblicke in Unternehmen zu geben und gleichzeitig den Firmen im Sendegebiet eine neue Werbeplattform zu bieten". Falls sich eine Firma selbst zu den coolsten Firmen im FFH-Land zähle, solle sie sich bei dem Sender melden. "Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es sich hierbei nicht um eine kostenfreie Einbindung handelt", erklärt FFH explizit.

Kennzeichnung von Werbung

Auf der FFH-Website gleichen die Beiträge zwar in Schrift, Layout und Farbgebung den redaktionellen Beiträgen, sind allerdings mit dem Label "Anzeige" versehen. Bei den aus dem Radioprogramm ausgekoppelten Beispielen auf der öffentlichen Blog-Seite der FFH-Mediengruppe über ein Glasfaserunternehmen und einen Anhänger- und Wohnmobilbauer ist jedoch keine Kennzeichnung als Werbung zu hören. Die Beispiele sind länger als 60 Sekunden.

FFH erklärte auf epd-Anfrage, die Artikel auf der Webseite seien klar gekennzeichnet, ging aber nicht explizit auf die Hörfunkbeiträge ein. "Wir achten sehr genau auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung und folgen natürlich den Werberichtlinien des Telemediengesetzes", hieß es in einer Stellungnahme. "Mit der Medienanstalt Hessen sind wir regelmäßig im positiven Austausch und haben auch im Vorfeld dieser Rubrik proaktiv über die Kennzeichnung von Werbung gesprochen. Es ist alles so abgegrenzt, wie es die Bestimmungen vorsehen", teilte der Sender mit.

Beanstandungen in NRW

In einem augenscheinlich ähnlich gelagerten Fall hatte sich die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) im September 2024 für Beanstandungen gegen sieben Lokalsender ausgesprochen. Die Sender hatten sogenannte Jobhopper-Beiträge gesendet, in denen Reporter über frei werdende Stellen bei Unternehmen im Land berichteten und dies porträtierten. Diese Beiträge hätten als Dauerwerbesendungen gekennzeichnet werden müssen, sagte die Leiterin der Abteilung Recht der LfM, Laura Braam, damals dem epd.

Nach Ansicht der LfM stand in den Beiträgen nicht die berufliche Tätigkeit einzelner Mitarbeiter im Mittelpunkt, sondern die werbliche Darstellung der jeweiligen Unternehmen. So hätten die interviewten Mitarbeiter häufig die Vorzüge des jeweiligen Unternehmens angepriesen, beispielsweise eine "besondere Kaffeeküche".

Bei FFH hieß es, die Fälle aus NRW seien dem Sender nicht bekannt. Die Versammlung der Medienanstalt Hessen soll Anfang September wieder zusammentreten. Ob die Reihe "Echte Macher" dort ein Thema sein wird, dazu äußerte sich die Medienanstalt nicht.

koe



Zuerst veröffentlicht 05.08.2025 12:49

Schlagworte: Medien, Hörfunk, Werbung, Medienanstalt Hessen, Aufsicht, FFH, Schleichwerbung, koe

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