Medienaufsicht beanstandet Schleichwerbung bei Lokalradios in NRW - epd medien

13.09.2024 10:23

Düsseldorf (epd). Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) hat sich dafür ausgesprochen, gegen sieben Lokalsender Beanstandungen auszusprechen. Die Sender hatten sogenannte Jobhopper-Beiträge gesendet, bei denen es sich nach Ansicht der LfM um werbliche Beiträge handelte. Die Beiträge hätten als Dauerwerbesendungen gekennzeichnet werden müssen, sagte die Leiterin der Abteilung Recht der LfM, Laura Braam, am Freitag dem epd.

In den "Jobhopper"-Beiträgen berichteten Reporter über freie Stellen bei unterschiedlichen Unternehmen in den Sendegebieten. Die Beiträge seien jeweils rund zwei Minuten lang gewesen, sagte Braam dem epd. Die sieben Sender Radio Berg, Radio Bonn/Rhein-Sieg, Radio Erft, Radio Euskirchen, Radio Köln, Radio Leverkusen und Radio Rur hatten jeweils bis zu fünf Beiträge dieser Art gesendet. Nach Angaben der LfM hatten die Sender bestätigt, dass Geld für diese Beiträge geflossen sei. Die Beiträge seien in der Kategorie Werbung für den Audiopreis der LfM eingereicht worden, dennoch sähen die jeweiligen Sender diese nicht als werbliche Beiträge, führte Braam in der Sitzung der Medienkommission am 6. September aus.

Werbliche Darstellung

Nach Ansicht der LfM stand in den Beiträgen nicht die berufliche Tätigkeit einzelner Mitarbeiter im Mittelpunkt, sondern die werbliche Darstellung der jeweiligen Unternehmen. So hätten die interviewten Mitarbeiter häufig die Vorzüge des jeweiligen Unternehmens angepriesen, beispielsweise eine "besondere Kaffeeküche", sagte Braam dem epd.

Verantwortlich für das Portal "Jobhopper" ist laut Impressum die DuMont Regionalmedienholding GmbH & Co. KG. Auf der Website werden regelmäßig Videobeiträge über Unternehmen veröffentlicht, die Mitarbeiter suchen. Dazu gehörten das Elektrotechnik-Unternehmen Rohde & Schwarz, der Netzbetreiber Netcologne und das Kasino Hotel der Bayer Gastronomie in Leverkusen. Die Beiträge, die zwischen fünf und acht Minuten lang sind, sind auch auf Youtube zu sehen. Unten auf der Website wird unter der Überschrift "Powered by" auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen Medien der Dumont Mediengruppe hingewiesen, darunter der "Kölner Stadt-Anzeiger" und die sieben beanstandeten Lokalsender. In den Jahren 2023 und 2024 wurden insgesamt 28 Videos dieser Art veröffentlicht.

Mildestes Mittel

Die Vorsitzende des Ausschusses für Programmaufsicht und Programmqualität der Medienkommission, Ulrike Kaiser, sagte in der Sitzung am 6. September, der Ausschuss sei der Meinung, dass die Beanstandung für diese Art von Werbeverstoß angemessen sei. Dass es Werbung gegen Entgelt war, sei von den Sendern nicht bestritten worden, und dass die Kennzeichnung nicht rechtmäßig gewesen sei, habe der Ausschuss "den Mitschnitten entnehmen können oder müssen". Daher habe er "der Rechtsauffassung des Hauses" zugestimmt.

Die Beanstandung ist das mildeste Mittel, das der Medienaufsicht zur Verfügung steht. Sie ist mit einer Verwaltungsgebühr verbunden. Die Beanstandungen sollen den Sendern in den kommenden Tagen zugestellt werden. Die Sender können dagegen Widerspruch einlegen.

dir



Zuerst veröffentlicht 13.09.2024 12:23

Schlagworte: Medien, Aufsicht, Radio, Lokalradio, DuMont, LfM NRW, Nordrhein-Westfalen, Roether

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