08.08.2025 14:31
Frankfurt a.M. (epd). Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hat in einer Stellungnahme Vorwürfe von Frauke Brosius-Gersdorf zur Berichterstattung über ihre inzwischen gescheiterte Kandidatur zur Bundesverfassungsrichterin zurückgewiesen. Die Zeitung habe in all ihren Ressorts zu jedem Zeitpunkt mit großer Sorgfalt zur Kandidatur der Juristin recherchiert, berichtet und diese mit ebenso großer Sorgfalt kommentiert, erklärte die FAZ am Freitag.
Brosius-Gersdorf hatte am Donnerstag den Verzicht auf ihre Kandidatur bekannt gegeben. In einer schriftlichen Stellungnahme kritisierte sie unter anderem, "dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst 'Speerspitze' eines ehrabschneidenden Journalismus waren". So sei dort das Narrativ einer "ultralinken" "Aktivistin" geprägt worden, obwohl die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass damit von ihr "ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird". Den Namen der Zeitung hatte die Juristin nicht genannt.
Die FAZ hatte ab Anfang Juli fast täglich über Kritik aus der Unionsfraktion an der geplanten Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin berichtet. In den Berichten wurden CDU-Politiker zitiert, die von einer "ultralinken Juristin" gesprochen hätten, in einem Artkel war auch von einem "Aktivistenduktus" die Rede gewesen.
Die FAZ erklärte: "Richtig ist, dass wir in der Ausgabe vom 3. Juli einen CDU-Bundestagsabgeordneten zitiert haben, der zu ihrer Kandidatur sagte, es könne nicht sein, 'dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt'." In der exklusiven Recherche habe die Zeitung auch über die Bedenken weiterer Abgeordneter berichtet. Die Veröffentlichung sei nachrichtlich geboten gewesen und stelle keinen "ehrabschneidenden Journalismus" dar.
Die Zeitung kritisierte ihrerseits, die Rechtsprofessorin habe am 15. Juli erklärt, "die Berufung auf anonyme Quellen, zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll" sei "inakzeptabel". Damit spiele sie offenbar auf einen Bericht auf FAZ.net vom 4. Juli an, in dem eine Landesjustizministerin die Eignung von Brosius-Gersdorf infrage gestellt habe. Es sei nachrichtlich geboten gewesen, über die Bedenken in mehreren Landesregierungen zu berichten, das Zitat abzudrucken und den Namen der Ministerin nicht zu nennen. "Der Pressekodex verpflichtet uns dazu, eine solche Bedingung zu respektieren", betonte die Zeitung.
Brosius-Gersdorf war von der SPD als Richterin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Die Nominierung erfolgte in Absprache mit den Koalitionspartnern CDU und CSU. Einige Tage vor der für den 11. Juli geplanten Abstimmung im Bundestag wurde jedoch in der Unionsfraktion Kritik an Brosius-Gersdorf laut, insbesondere mit Verweis auf ihre Position zum Abtreibungsrecht. Die Abstimmung über die Juristin sowie eine weitere Kandidatin und einen Kandidaten für das Verfassungsgericht wurde daraufhin kurzfristig abgesetzt.
cd/ug/dir
Zuerst veröffentlicht 08.08.2025 16:31 Letzte Änderung: 08.08.2025 16:55
Schlagworte: Medien, Bundesgerichte, Bundestag, Personalien, NEU
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