29.09.2025 13:24
Berlin (epd). In der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der früheren Geschäftsführerin der Tochterfirma RBB Media, Edda Kraft, gibt es noch keine Einigung. Die Streitparteien hätten sich am Montag zur Fortsetzung "im schriftlichen Verfahren" verständigt, sodass es zu keiner weiteren mündlichen Verhandlung kommen werde, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf epd-Anfrage. Im Raum stehe jetzt noch ein Vergleichsvorschlag, dem die Parteien im Rahmen einer Frist zustimmen müssten. (AZ: 101 O 64/23)
Kraft war Ende 2023 als Geschäftsführerin der RBB Media abberufen und gekündigt worden. Beim Landgericht Berlin reichte sie Klage ein, um feststellen zu lassen, dass ihr Anstellungsverhältnis nicht durch Kündigung beendet wurde. RBB Media ist für die Vermarktung von Werbung und Sponsoring bei RBB-Programmen, Merchandising und Lizenzgeschäfte zuständig. Geschäftsführerin ist seit Mai 2024 Anja Mellage.
Kraft war seit November 2018 Geschäftsführerin der RBB Media. Sie war von der damaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger geholt worden. Im Sommer 2022 wurde der Skandal um Vorwürfe von Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen Führungskräfte des Senders bekannt. Schlesinger und weitere hochrangige Mitarbeiter mussten den RBB danach verlassen.
Laut einem Bericht des Onlineportals "Business Insider Deutschland" von Ende 2023 erfolgte die Kündigung von Kraft, nachdem die RBB-Revision Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt hatte. Demnach hatte der RBB im Jahr 2019 für das inzwischen eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus" einen Berater engagiert, dessen Vertrag in der Folge mehrmals verlängert worden sei. Als der RBB aus juristischen Gründen nicht mehr habe verlängern wollen, sei der Berater von der RBB Media unter Vertrag genommen worden und dann weiter an den Planungen für das Digitale Medienhaus beteiligt gewesen.
lob
Zuerst veröffentlicht 29.09.2025 15:24 Letzte Änderung: 29.09.2025 15:53
Schlagworte: Prozesse, Medien, RBB, NEU
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