Gericht: Schlesinger muss Schadenersatz an RBB zahlen - epd medien

16.07.2025 14:23

Hohe Ruhegeldansprüche gegen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe: Im Rechtsstreit der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger mit dem Sender hat das Landgericht Berlin beiden Seiten Ansprüche zuerkannt. Bei der Höhe gibt es aber noch mehrere offene Fragen.

Patricia Schlesinger bei einem Verhandlungstermin im Januar

Berlin (epd). Die frühere Intendantin Patricia Schlesinger muss laut einem Urteil des Berliner Landgerichts Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zahlen. Forderungen des Senders gegen die 64-Jährige mit Blick auf Bonus-Zahlungen und die umstrittene ARD-Zulage seien dem Grunde nach gerechtfertigt, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Betrag müsse jedoch noch festgelegt werden. Der Sender hatte in diesem Zusammenhang rund zwei Millionen Euro von Schlesinger gefordert. (AZ: 105 O 6/23)

Der RBB wurde wiederum verurteilt, seiner früheren Intendantin das von ihr zunächst für einen Monat eingeforderte Ruhegeld von rund 18.400 Euro zu zahlen. Wie mit etwaigen weiteren Ruhegeldansprüchen Schlesingers umgegangen wird, bleibt noch offen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung vor dem Berliner Kammergericht eingelegt werden.

Verfahren zum Digitalen Medienhaus abgetrennt

Das Gericht entschied, dass Schlesinger wegen "Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten" rund 24.200 Euro Schadenersatz an den RBB zahlen muss. Beim Sachverhalt des Digitalen Medienhauses wurde die Klage abgetrennt. Dieser Aspekt werde nun in einem getrennten Verfahren behandelt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort.

Der RBB moniert Pflichtverletzungen bei der Planung und Umsetzung des inzwischen gestoppten Bauvorhabens, die Forderung bezifferte der Sender zunächst auf 6,9 Millionen Euro. Inzwischen geht es nach RBB-Angaben um Forderungen in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro.

Paula Riester, Richterin am Amtsgericht und Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, spricht am Mittwoch zu Journalisten Copyright: epd-bild/Hans Scherhaufer


In dem Rechtsstreit hatte zunächst Schlesinger eine Zivilklage auf Ruhegeld gegen den RBB eingereicht. Der Sender hatte mit einer sogenannten Widerklage reagiert und unter anderem Schadenersatz gefordert.

Gerichtssprecherin Paula Riester betonte nach der Urteilsverkündung, die Ex-Intendantin habe zunächst nur auf die Ruhegeld-Zahlung für den Monat Januar 2023 geklagt. Das Gericht habe deshalb nur über die beantragte Zahlung entscheiden können. Sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen. Riester sagte, das Urteil vom Mittwoch sei keine Vorabentscheidung in dieser Frage.

Außergerichtliche Einigung scheiterte

Eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Sender und Schlesinger war im Frühjahr gescheitert. Die Affäre dauert seit fast drei Jahren an. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte 2022 Ermittlungen gegen Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und den damaligen RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf aufgenommen. Dabei geht es um den Verdacht der Untreue und Vorteilsannahme. Die Ermittlungen laufen weiter.

Patricia Schlesinger war ab Juli 2016 Intendantin des RBB. Am 7. August 2022 trat sie zurück, später wurde sie fristlos gekündigt. Zuvor hatte sie sich bereits vom ARD-Vorsitz zurückgezogen. Auch weitere Führungskräfte mussten den Sender verlassen. Wolf legte sein Aufsichtsamt beim RBB am 9. August 2022 offiziell nieder.

lob



Zuerst veröffentlicht 16.07.2025 12:15 Letzte Änderung: 16.07.2025 16:23

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, Schlesinger, Landgericht Berlin, lob, NEU

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