Medienrechtler sieht keine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags - epd medien

18.10.2025 07:58

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung am 15. Oktober bestätigt, dass einzelne Beitragszahler gegen den Rundfunkbeitrag klagen können. Dafür müssen sie jedoch nachweisen, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Vielfalt und Ausgewogenheit über eine längere Zeitspanne "gröblich verfehlen". Der Medienrechtler Wolfgang Schulz räumt solchen Klagen daher wenig Erfolgschancen ein.

Wolfgang Schulz ist Direktor des Leibniz Instituts für Medienforschung in Hamburg

Hamburg (epd). Der Medienrechtler Wolfgang Schulz sieht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage gegen den Rundfunkbeitrag keine Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zwar habe das Gericht grundsätzlich die Überprüfung zugelassen, ob eine Person den Rundfunkbeitrag einbehalten kann, wenn ARD und ZDF ihrem Auftrag von Vielfalt und Ausgewogenheit nicht nachkämen. Es habe dafür aber hohe Hürden gesetzt, sagte der Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut dem Evangelischen Pressedienst (epd) und fügte hinzu: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht nach umfassender Prüfung zu der Auffassung gelangt, ARD und ZDF würden ihre Anforderungen an Ausgewogenheit und Vielfalt grob verfehlen."

Im Fall einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag hatte das Bundesverwaltungsgericht am 15. Oktober die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und zurücküberwiesen. Die Klägerin hatte von Oktober 2021 bis März 2022 den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt und argumentierte, die öffentlich-rechtlichen Sender böten kein vielfältiges und ausgewogenes Programm. Die Frau war in beiden Vorinstanzen gescheitert.

Zeitspanne nicht unter zwei Jahren

Verwaltungsgerichte müssen nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts bei solchen Klagen die Programmqualität der Rundfunkanstalten würdigen und dabei "eine längere Zeitspanne nicht unter zwei Jahren" in den Blick nehmen. Böten die von der Klägerin vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten "hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite" müssten sie dem nachgehen und die Klage gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Kurzfristig könne die Entscheidung der Richter in Leipzig zwar dazu führen, dass es mehr Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gebe, erklärte Schulz. Es sei denkbar, dass der konkrete Fall eine "Gutachtenschlacht" auslösen und mehrere Jahre dauern werde. Das Bundesverwaltungsgericht selbst habe aber betont, dass die gebotene Meinungsvielfalt im Gesamtprogramm schwer festzustellen sei und auch auf die Programmfreiheit der Sender verwiesen. "Hat ein Verwaltungsgericht so eine Klage erst einmal abschlägig entschieden, wird das weitere Kläger vermutlich von rechtlichen Schritten abhalten", sagte Schulz.

Politisch könne die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu führen, dass der Gesetzgeber versucht, die Gremien, die die Anstalten kontrollieren, "robuster aufzustellen", fügte der Medienrechtler hinzu. Dazu könnte auch gehören, die Arbeit der Gremien noch transparenter zu gestalten.

cd/dir



Zuerst veröffentlicht 18.10.2025 09:58 Letzte Änderung: 20.10.2025 16:39

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Medienrecht, Rundfunkbeitrag, Vielfalt, Schulz, cd, NEU

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