Medienrechtler sieht keine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags - epd medien

18.10.2025 07:58

Hamburg (epd). Der Medienrechtler Wolfgang Schulz sieht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage gegen den Rundfunkbeitrag keine Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zwar habe das Gericht grundsätzlich die Überprüfung zugelassen, ob eine Person den Rundfunkbeitrag einbehalten kann, wenn ARD und ZDF ihrem Auftrag von Vielfalt und Ausgewogenheit nicht nachkämen. Es habe dafür aber hohe Hürden gesetzt, sagte der Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut dem Evangelischen Pressedienst (epd) und fügte hinzu: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht nach umfassender Prüfung zu der Auffassung gelangt, ARD und ZDF würden ihre Anforderungen an Ausgewogenheit und Vielfalt grob verfehlen."

Im Fall einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag hatte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und zurücküberwiesen. Die Klägerin hatte von Oktober 2021 bis März 2022 den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt und argumentierte, die öffentlich-rechtlichen Sender böten kein vielfältiges und ausgewogenes Programm. Die Frau war in beiden Vorinstanzen gescheitert.

Der Verwaltungsgerichtshof soll nun anhand von wissenschaftlichen Gutachten klären, ob das Gesamtangebot der Sender im beklagten Zeitraum und über mindestens zwei Jahre "evidente und regelmäßige Defizite" aufgewiesen hat. Würde das Gericht dies bejahen, müsste das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht gehen, weil nur dieses über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht befinden kann. 2018 hatte das oberste Gericht den Rundfunkbeitrag bestätigt.

Kurzfristig könne die Entscheidung aus Leipzig zwar dazu führen, dass es mehr Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gebe, erklärte Schulz. Zumal es denkbar sei, dass der konkrete Fall jetzt eine "Gutachtenschlacht" auslösen und mehrere Jahre dauern werde. Das Bundesverwaltungsgericht selbst habe aber betont, dass die gebotene Meinungsvielfalt im Gesamtprogramm schwer festzustellen sei und auch auf die Programmfreiheit der Sender verwiesen. "Hat ein Verwaltungsgericht so eine Klage erst einmal abschlägig entschieden, wird das weitere Kläger vermutlich von rechtlichen Schritten abhalten", sagte Schulz.

Politisch könne die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber dazu führen, dass der Gesetzgeber versucht, die Gremien, die die Anstalten kontrollieren, "robuster aufzustellen", fügte der Medienrechtler hinzu. Dazu könnte auch gehören, die Arbeit der Gremien noch transparenter zu gestalten.

Meldung aus dem epd-Basisdienst



Zuerst veröffentlicht 18.10.2025 09:58

epd-Gespräch: Christina Denz

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Recht, INT

zur Startseite von epd medien