24.10.2025 07:29
Dresden (epd). Die sächsische Staatskanzlei hält eine Verabschiedung des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Landtag für erreichbar. Man werbe dafür und sei zuversichtlich, "dass am Ende die erforderlichen Mehrheiten" zustande kämen, erklärte Regierungssprecher Ralph Schreiber auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Am 29. Oktober will der Dresdner Landtag über den Staatsvertrag abstimmen, mit dem unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert werden soll. Für die Annahme gibt es in Sachsen bisher keine sichere Mehrheit.
CDU und SPD regieren in Sachsen in einer Minderheitskoalition. Ihnen fehlen zehn Stimmen für eine Mehrheit. Die Regierungsfraktionen sind somit auf Stimmen der Opposition angewiesen, um die Novelle verabschieden zu können. Bis Ende November müssen alle 16 Landtage dem Reformstaatsvertrag zugestimmt haben, damit er Anfang Dezember in Kraft treten kann. Ansonsten würde er gegenstandslos.
Ende September hatten sich Grüne und Linke im Medienausschuss des sächsischen Landtags bei einer Abstimmung über den Reformstaatsvertrag enthalten. Die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmten dagegen. Am Ende votierte der Ausschuss mit den Ja-Stimmen von CDU und SPD für die Annahme der Novelle, allerdings mit der Mehrheit von nur einer Stimme. Es waren nicht alle Ausschussmitglieder anwesend.
Es ist unklar, wie Grüne und Linke am 29. Oktober abstimmen werden. Zusammen haben beide Fraktionen 13 Sitze im Landtag. "Wir beraten unser Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktion", erklärte Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion auf epd-Anfrage. Ihre Fraktion hat sieben Sitze im Parlament. Maicher kritisierte die Regierungskoalition: CDU und SPD hätten "bis heute keinen ernsthaften Versuch unternommen, über Mehrheiten für diesen Staatsvertrag zu verhandeln".
Damit überließen sie "die Abstimmung zufälligen Mehrheiten, wie sie es bereits bei der Ausschussbehandlung getan haben", so Maicher: "Das ist verantwortungslos". Es sei Aufgabe der CDU-geführten Staatskanzlei und der Minderheitskoalition, Mehrheiten zu organisieren, wenn ihnen das wirklich wichtig sei.
Luise Neuhaus-Wartenberg, medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagte dem epd: "Für einen Staatsvertrag, der die öffentlichen Anstalten als Säule der Demokratie in der digitalen Welt tragfähiger macht, stünden wir als Linke sofort bereit." Für die vorliegenden Novelle hätten jedoch "selbst die Sachverständigen mehrheitlich keine Zustimmung empfohlen". Die Gespräche mit der Koalition würden bis zur Abstimmung andauern: "Die Linksfraktion wird zu gegebener Zeit und wohl erst recht kurzfristig vor der Plenarsitzung entscheiden, wie sie am Ende votiert."
Neuhaus-Wartenberg sagte weiter, Staatskanzleichef Andreas Handschuh (parteilos) habe "mit den demokratischen Fraktionen diverse Gespräche zu diesem Thema geführt". Man bleibe weiter im Austausch. Im Landtag hat die Linksfraktion sechs Sitze. Regierungssprecher Schreiber verwies darauf, dass die Staatskanzlei und die Regierungsfraktionen weiterhin im Dialog mit den Fraktionen des Landtags seien, um ein Zustandekommen des Reformstaatsvertrags zu ermöglichen.
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Nowak, erklärte gegenüber dem epd, es sei "jetzt auch die Verantwortung der Opposition, den Einstieg in die dringend notwendigen Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen". Dazu habe es auch Gespräche gegeben. "Politische Preise wird die CDU dafür allerdings nicht zahlen", so Nowak. "Allen sollte bewusst sein, dass es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht einfach so weitergehen kann."
Bislang haben zwölf Landtage dem Reformstaatsvertrag zugestimmt. Das erklärte die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, dem Vorsitzland der Rundfunkkommission der Bundesländer. Sollte es nun im sächsischen Landtag keine Verabschiedung des Reformstaatsvertrags geben, würde er nicht in Kraft treten können. Eine Abstimmung im sächsischen Landtag könne "nicht beliebig wiederholt werden", sagte Christian Schulze, stellvertretender Pressesprecher des Landtags, dem epd: "Wurde abgestimmt und es liegt ein Ergebnis vor, dann zählt dieses Ergebnis."
Vor einer Abstimmung sei jedoch möglich, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, wenn der Landtag dies mehrheitlich entscheide, so Schulze. Eine Vertagung könne auf den 30. Oktober erfolgen, an dem bereits eine Plenarsitzung angesetzt sei. Für einen späteren Plenartermin bis Ende November wäre eine Sondersitzung des Landtags erforderlich. Sie könne von einem Viertel der Abgeordneten oder der Staatsregierung beantragt werden.
Mit dem Reformstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten im März unterzeichnet hatten, soll unter anderem der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender konkretisiert werden. Dazu gehört, dass die Anstalten "in ihren Angeboten zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern" anzubieten haben. Außerdem sollen Bildungsangebote leicht nutz- und auffindbar sein. Vorgesehen is zudemt, das öffentlich-rechtliche TV-Spartenangebot durch Zusammenlegungen zu reduzieren. Bei der ARD soll ferner die Anzahl der Radioprogramme verringert werden. Darüber hinaus sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.
vnn
Zuerst veröffentlicht 24.10.2025 08:03 Letzte Änderung: 24.10.2025 09:29
Schlagworte: Medien, Bundesländer, Gesetze, NEU
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