04.11.2025 16:42
Potsdam (epd). In Brandenburg wird der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk voraussichtlich nicht durch die Regierungskoalition von SPD und BSW verabschiedet werden können. Die BSW-Fraktion habe am Dienstag "mit sehr großer Mehrheit" beschlossen, den Reformstaatsvertrag und die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags abzulehnen, erklärte der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders in Potsdam.
Die SPD-Fraktion will beiden Verträgen zustimmen. Auch die oppositionelle CDU signalisierte Zustimmung, beide Fraktionen kommen zusammen aber nur auf 44 Stimmen bei insgesamt 88 Sitzen im Landtag. Der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Robert Crumbach (BSW) hat angekündigt, für die Annahme zu votieren. Bleibt es dabei, könnte eine knappe Mehrheit zustande kommen. Die AfD will die Verträge ablehnen.
Der BSW-Fraktionsvorsitzende Lüders sprach von einer "ausgewogenen Debatte", an deren Ende die Ablehnung gestanden habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stecke in einer Krise, das Vertrauen in die Anstalten sei weiter gesunken. Nötig seien "tiefgreifende Reformen", um alle Teile der Gesellschaft anzusprechen. Diese sehe der Reformstaatsvertrag aber nicht vor.
Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags enthalte Regeln für unzulässige Inhalte, die etwa gegen "die innere Sicherheit" verstießen. Das seien Regelungen, die nicht zwingend aufgrund von EU-Vorgaben in nationales Recht zu überführen seien. Das mache stutzig, sagte Lüders.
Der BSW-Fraktionsvorsitzende verwies außerdem darauf, die vorliegenden Medienstaatsverträge seien zwischen den Ländern bereits ausgehandelt gewesen, bevor das BSW im Dezember 2024 in die brandenburgische Regierung eingetreten sei. Es gebe im Koalitionsvertrag "keine Passage, dass wir Verträgen zustimmen, die lange vor unserer Zeit ausgehandelt wurden". Er sehe es auch nicht so, dass "wir am Ende der Koalition angekommen sind", sagte Lüders.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, erklärte am Dienstag, die CDU wolle beiden Staatsverträgen zustimmen: "Wir machen unser Abstimmungsverhalten vom Inhalt abhängig." Der Reformstaatsvertrag enthalte "wichtige inhaltliche Aspekte, die eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach vorne bringen". Unter anderem sieht der Vertrag eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender vor.
Im Landtag von Brandenburg ist übernächste Woche die Abstimmung vorgesehen. Reformstaatsvertrag und Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sollen Anfang Dezember in Kraft treten. Das ist nur möglich, wenn bis Ende November alle Landtage zugestimmt haben - 13 von 16 Parlamenten haben dies bisher getan. Mit knapper Mehrheit und Stimmen aus der Opposition hatte Ende Oktober der sächsische Landtag den Reformstaatsvertrag angenommen.
vnn
Zuerst veröffentlicht 04.11.2025 17:42 Letzte Änderung: 04.11.2025 17:47
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, NEU
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