Brandenburgs Hauptausschuss für Rundfunk-Reformstaatsvertrag - epd medien

12.11.2025 11:48

Über den Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk war in Brandenburgs Koalitionsfraktionen zuletzt ein Konflikt ausgebrochen. Nun hat er den Fachausschuss im Landtag trotzdem passiert.

Zweisprachiges Schild am Brandenburger Landtag in Potsdam

Potsdam (epd). Kurz vor der entscheidenden Abstimmung in Brandenburg ist der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im zuständigen Fachausschuss des Landtags gebilligt worden. Der Hauptausschuss des Parlaments stimmte am Mittwoch in Potsdam knapp mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen für das neue Regelwerk. Die abschließende Entscheidung des Landtags über den Reformstaatsvertrag wird in der kommenden Woche erwartet.

Für die Sitzung des Hauptausschusses war zuvor zwischen den Koalitionsfraktionen von SPD und BSW eine Absprache getroffen worden, die sicherstellen sollte, dass die Zustimmung trotz der mehrheitlichen Ablehnung aus der BSW-Fraktion dort nicht scheitert. Der vorab bekanntgegebene Kompromiss sah vor, dass das BSW im Hauptausschuss mit einer Stimme für und mit einer Stimme gegen den Vertrag stimmt.

BSW stimmt für und gegen Staatsvertrag

Zudem wurde dem BSW-Abgeordneten und brandenburgischen Vize-Ministerpräsidenten Robert Crumbach eine Beteiligung an der Abstimmung ermöglicht, obwohl er dem Ausschuss eigentlich nicht angehört. Crumbach hatte zuvor deutlich gemacht, dass er das Vertragswerk befürwortet.

Auch aus der mit drei Abgeordneten vertretenen SPD-Fraktion und der mit einem Abgeordneten vertretenen Oppositionsfraktion der CDU war bereits vorab Zustimmung angekündigt worden. Der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders hatte ebenso wie die mit drei Abgeordneten vertretene AfD ebenfalls vorab eine Ablehnung angekündigt.

Ratifizierung steht auch in Niedersachsen noch aus

Der Reformstaatsvertrag soll am 1. Dezember in Kraft treten. Dafür müssen zuvor alle 16 Landtage der Bundesländer zustimmen. Bis auf Niedersachsen und Brandenburg haben inzwischen alle Bundesländer dem Staatsvertrag ratifiziert.

Nach dem neuen Regelwerk wird unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert. Zudem gibt es erstmals die von Privatsendern seit langem geforderte Deckelung des Budgets für Sportrechte. Ein neuer Medienrat soll die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen.

lob



Zuerst veröffentlicht 12.11.2025 12:48 Letzte Änderung: 12.11.2025 13:07

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, NEU

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