Weniger Sender und neue Möglichkeiten der Aufsicht - epd medien

19.11.2025 15:18

Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags können wie geplant am 1. Dezember in Kraft treten. Vorerst gescheitert ist hingegen die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung.

Im Dezember treten novellierte Medien-Staatsverträge in Kraft

Frankfurt a.M. (epd). Mit dem Reformstaatsvertrag, der am Mittwoch vom Landtag Brandenburg als letztem Landesparlament ratifiziert wurde, wollen die Bundesländer ARD und ZDF schlanker und moderner aufstellen. Nach dem Regelwerk wird unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert, zudem gibt es erstmals die von Privatsendern seit langem geforderte Deckelung des Budgets für Sportrechte. Ein neuer Medienrat soll mit einem "Blick von außen" die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen.

Der Staatsvertrag kann nun wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten, da alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. In Sachsen stand die Zustimmung Ende Oktober auf der Kippe. Erst nach einer von der CDU-Fraktion beantragten Sitzungsunterbrechung entschloss sich die Fraktion der Linken, für den Reformstaatsvertrag zu votieren. Der Minderheitskoalition aus CDU und SPD fehlten zehn Stimmen, am Ende sprangen Grüne und Linke ein. Auch in Brandenburg war zwischenzeitlich die Mehrheit nicht ganz sicher.

Finanzierungsstaatsvertrag wird gegenstandslos

Konkret geändert werden mit der Reform der übergeordnete Medienstaatsvertrag, der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag und der Deutschlandradio-Staatsvertrag. In das Paket waren auch Vorschläge des Zukunftsrats für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeflossen. Im März 2023 hatte die Rundfunkkommission der Bundesländer das mit acht Expertinnen und Experten besetzte Gremium beauftragt, langfristige Perspektiven für ARD, ZDF und Deutschland vorzulegen.

Gescheitert ist unterdessen die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Demnach sollte der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat bis 2027 stabil bleiben, anschließend sollte nicht mehr zwingend die Zustimmung aller 16 Länder für eine Anpassung der Beitragshöhe erforderlich sein. Diese Novelle kam aber bisher nicht einmal in allen Bundesländern ins parlamentarische Verfahren: Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sie nicht unterzeichnet, daher wird sie durch Zeitablauf bis Ende November ebenfalls gegenstandslos.

Verfassungsbeschwerde zurücknehmen

Ende 2024 hatten Bayern und Sachsen-Anhalt erklärt, die Novelle nur unterzeichnen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden gegen die ausbleibende Beitragserhöhung zurücknehmen. Die Anstalten lehnen das ab. Die zuständige Finanzkommission KEF hatte eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen, die Länder waren dem nicht gefolgt.

Im September teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass es nicht mehr in diesem Jahr über die Beschwerden von ARD und ZDF entscheiden wird. Länder und Sender erhoffen sich von den Karlsruher Richtern auch Hinweise, wie angesichts teils komplizierter Mehrheitsverhältnisse in den Landtagen künftig die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesichert werden soll.

"Mirror Domains" können gesperrt werden

Ein weiterer medienpolitischer Staatsvertrag, der noch in diesem Jahr in Kraft tritt, ist der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der brandenburgische Landtag stimmte dem Vertragswerk, auf das sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ebenfalls 2024 geeinigt hatten, als letztes Parlament am Mittwoch ebenfalls zu. Damit soll insbesondere der technische Jugendmedienschutz gestärkt werden: Für Eltern soll es einfacher werden, einen Jugendschutzmodus bei solchen Geräten zu aktivieren, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind.

Zudem erhält die Medienaufsicht mehr Befugnisse. Künftig können auch Internetangebote, die "mit bereits zur Sperrung angeordneten Angeboten ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind", gesperrt werden. Vor allem Porno-Anbieter waren in der Vergangenheit auf sogenannte Mirror Domains ausgewichen, um Sperrverfügungen für bestimmte Internetadressen zu umgehen.



Zuerst veröffentlicht 19.11.2025 16:18 Letzte Änderung: 19.11.2025 16:31

Von Michael Ridder

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, HIG, KORR, NEU

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