27.11.2025 09:46
Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag des Senders JazzRadio Berlin auf die vorläufige Zuweisung einer Frequenz abgewiesen. Damit müsse der seit dem Jahr 2010 auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz empfangbare Sender ab dem 1. Januar 2026 einem Elektro-Radio weichen, teilte das Gericht am 26. November mit. Der Beschluss ist unanfechtbar. (AZ: OVG 11 S 58/25)
Es sei "nicht fehlerhaft", dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) dem Elektro-Radiosender "in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt" den Vorzug gegeben habe, urteilte das Gericht. Die Frequenz liegt damit ab Januar 2026 bei 106.8 Pure FM. Das Programm wird von der Eagle Broadcast Brandenburg GmbH betrieben.
Der MABB stehe bei der Vergabe ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Gericht nur eingeschränkt bewertet werden könne, teilte das OVG mit. Mit dem Gang vor das OVG hatte das JazzRadio Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vom September eingelegt. Das OVG befand nun, dass diese Beschwerde nicht ausreichend begründe, weshalb die Entscheidung der Medienanstalt fehlerhaft sei, hieß es. Bereits in erster Instanz hatte das Gericht geurteilt, dass die Erwägungen der Medienanstalt nicht zu beanstanden seien.
Die MABB hatte die Frequenz im Dezember 2024 turnusmäßig neu ausgeschrieben. Zehn weitere Radiosender hatten Anträge auf Zuweisung dieser Frequenz gestellt.
lob
Zuerst veröffentlicht 27.11.2025 10:46
Schlagworte: Prozesse, Medien, Rundfunk
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