10.12.2025 11:38
Berlin (epd). Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), solche Klagen künftig vorrangig und beschleunigt zu behandeln, damit sie frühzeitig abgewiesen werden können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können.
Es geht dabei um Klagen, die gegen Personen wegen öffentlicher Meinungsäußerungen angestrengt werden, um sie einzuschüchtern. Die EU hat dafür die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie ("Strategic Lawsuits Against Public Participation") verabschiedet, die Deutschland mit dem Gesetz umsetzen will. Anlass der Richtlinie war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde. Zuvor wurde die auf Korruption spezialisierte Journalistin mit Verleumdungsklagen überzogen.
Einschüchterungsklagen seien in manchen europäischen Ländern in den vergangenen Jahren zu einem echten Problem geworden, erklärte Hubig. Es gebe keine Demokratie ohne freie Presse und ohne kontroverse öffentliche Debatte. "Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden - durch Einschüchterung oder gar Bedrohung", sagte sie. Über das Gesetz muss der Bundestag noch beraten.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
co
Zuerst veröffentlicht 10.12.2025 12:38 Letzte Änderung: 10.12.2025 13:05
Schlagworte: Kabinett, Justiz, Medien, NEU
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