SLM weist Kritik des Sächsischen Rechnungshofs zurück - epd medien

23.12.2025 13:35

Der Sächsische Rechnungshof hat in einem Prüfbericht Kritik am Finanzmanagement der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) geübt. Die Medienaufsichtsbehörde weist die Vorwürfe nun zurück.

Logo der Sächsischen Landesmedienanstalt

Dresden (epd). Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) hat die Kritik des Sächsischen Rechnungshofs an ihrer Haushaltsführung in deutlicher Form zurückgewiesen. Die monierte Bildung von Rücklagen sei berechtigt und der abgeschlossene Haustarifvertrag der SLM "ermessensgerecht", erklärte eine SLM-Sprecherin am 17. Dezember auf Anfrage des Evanglieschen Pressedienstes (epd) in Dresden.

In einem Prüfbericht, über den der Landtag in Dresden im November unterrichtet wurde und der dem epd vorliegt, hält der Rechnungshof fest: "Konkret sind nach wie vor die Bildung hoher Ausgabereste und Rücklagen, die Gefahr einer Überfinanzierung der SLM aus Beitragsmitteln und eine rechtlich nicht hinreichend untersetzte hohe Vergütung der Beschäftigten festzustellen." Die Behörde forderte die SLM unter anderem auf, ihre Liquiditätsrücklage von rund 355.000 Euro aufzulösen, weil es hierfür an einer rechtlichen Grundlage mangele.

Verweis auf sparsame Haushaltsführung

Die Bildung einer Liquiditätsrücklage sei der SLM nach dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz und im "Vergleich mit anderen Landesregelungen" möglich, führte die SLM-Sprecherin aus. Die Bildung von angemessenen Rücklagen entspreche einer geordneten Haushaltsführung. Die Liquiditätsrücklage vermeide die Zahlung von Kapitalmarktzinsen in der Zeit zwischen Jahresbeginn und der ersten Zahlung des Abschlags aus dem Rundfunkbeitrag.

Die Betriebsmittelrücklage, die der Rechnungshof ebenfalls kritisiert hatte, wird laut SLM "jährlich einer intensiven Prüfung der weiteren Notwendigkeit unterzogen". Die Aufrechterhaltung der Betriebsmittelrücklage sei mit heutigem Stand begründet, "um in Zukunft einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung" der Organe der SLM zu dienen, so die Sprecherin.

Streit über Ausgabereste

Entgegen der Rechtsauffassung des Rechnungshofs sei die projektbezogene Bildung von Ausgaberesten, wie sie die SLM vornehme, nicht nur zulässig, sondern entspreche auch einer möglichst effektiven und ressourcenschonende Handhabung. Der Rechnungshof hatte darauf verwiesen, dass die SLM Überschüsse aus nicht verbrauchten Rundfunkbeiträgen an die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) abführen müsse. Die Übertragung von Ausgaberesten verringere den Jahresüberschuss und somit auch die Abführung an die MDM, heißt es in dem Bericht.

Die Forderung des Rechnungshofs, eine an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angelehnte Gehaltsstruktur zu schaffen, wies die SLM ebenfalls zurück. Der abgeschlossene Haustarifvertrag, der sich laut Prüfbericht an den MDR-Tarifvertrag anlehnt, stehe im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Anforderungen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Rechnungshof habe den "weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum" der SLM nicht hinreichend gewürdigt.

Auch die als zu hoch kritisierte Vergütung des SLM-Geschäftsführers entspreche der haustariflichen Eingruppierung verbunden mit den gesetzlichen Regelungen des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes, betonte die Sprecherin. Die SLM sei zu den geleisteten Zahlungen verpflichtet gewesen. Der Rechnungshof hatte moniert, dass das tatsächliche Gehalt des Geschäftsführers - seit Sommer 2020 ist dies Hardy Sieglitz - infolge von Erstattungen für Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung höher ausfalle, als es gemäß Stellenbeschreibung und Haustarif sein dürfe.

rid



Zuerst veröffentlicht 23.12.2025 14:35

Schlagworte: Medien, Aufsicht, SLM, Rechnungshof, Sachsen, rid, ema

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