02.01.2026 09:10
Leipzig (epd). Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat im Jahr 2024 insgesamt 9,5 Millionen Euro aus Werbung und Beteiligungen eingenommen. Diesen Betrag veröffentlichte der Sender in seinem Internet-Angebot zusammen mit weiteren Wirtschaftszahlen für 2024. Er teilte dem epd mit, in der Summe seien auch Einnahmen aus Sponsoring berücksichtigt. Diese beliefen sich auf 3,187 Millionen Euro und enthielten "in geringerem Umfang weitere werbeähnliche Erträge", etwa aus Kommunikations- und Präsentationsleistungen. Die Erträge aus der Fernseh- und Hörfunkwerbung bezifferte der MDR auf Nachfrage auf 5,75 Millionen Euro, die aus Beteiligungen auf 550.000 Euro.
In seinem im Sommer 2025 veröffentlichten Geschäftsbericht hatte der MDR die Einnahmen aus Sponsoring und Werbung auf 3,2 Millionen Euro beziffert. In Wirklichkeit erzielte der Sender im Jahr 2024 knapp neun Millionen Euro Erträge aus Werbung und Sponsoring. Dass in der im Oktober 2025 im Internet veröffentlichten Darstellung des Senders, in der die Erträge aus "Werbung und Beteiligungen" auf 9,5 Millionen Euro beziffert werden, auch Einnahmen aus Sponsoring berücksichtigt sind, wird nicht vermerkt. Der MDR erklärte, eine weitergehende Differenzierung der Einnahmen aus "Werbung und Beteiligungen" sei nicht vorgesehen.
Im Geschäftsbericht wurden die Werbeeinnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2024 als "Erträge aus Beteiligungen" berücksichtigt. Von der Tochterfirma MDR Media erhielt der MDR in dem Jahr eine Ausschüttung in Höhe von 6,3 Millionen Euro. Davon waren 5,75 Millionen Euro Werbeerträge.
Die MDR Media hat zwei zentrale Geschäftsfelder: Werbung (inklusive Sponsoring) und Beteiligungen, also Firmen im Komplettbesitz und Unternehmensbeteiligungen an Content-Produktion sowie Technik- und Konzerndienstleistungen. Die Erlöse aus Werbung und Sponsoring, die die MDR Media erzielt, werden nach Angaben des MDR unterschiedlich abgerechnet. Beim Sponsoring sei die MDR Media als Dienstleisterin für den MDR tätig. Die daraus erzielten Einnahmen leite sie abzüglich einer Provision an den Sender weiter. Die klassischen Werbezeiten in Hörfunk und Fernsehen verkaufe die MDR Media dagegen auf eigene Rechnung. Die Erlöse schütte sie nach Abzug ihrer Kosten an den MDR aus.
Der WDR und das ZDF weisen in ihren Geschäftsberichten und im Jahresabschluss die gesamten Einnahmen aus, die die Sender jeweils aus Werbung und Sponsoring erhalten.
Der MDR sieht keinen Anlass, die Einnahmen aus Sponsoring und Werbung künftig im Geschäftsbericht oder Jahresabschluss anders darzustellen. Die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) würden erfüllt, erklärte der Sender. Die Einnahmen aus Sponsoring und Werbung gehörten zu den Umsatzerlösen. Diese seien aufzugliedern, wenn es Umsätze aus unterschiedlichen Bereichen gebe. Der Jahresabschluss enthalte bei den Umsatzerlösen schon seit langem auch den Posten "Sponsoring und Werbung". Einmal gewählte Bilanzierungs- und Ausweismethoden seien laut HGB über Jahre beizubehalten, damit Jahresabschlüsse vergleichbar blieben.
Die Erträge aus der Spotwerbung - als Teil der Gesamtausschüttung der MDR Media an den Sender - seien HGB-konform als Beteiligungserträge im Jahresabschluss des MDR darzustellen. Das HGB schreibe vor, Beteiligungserträge als eigenständigen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben. Das werde "hinreichend erfüllt". Es sei "klar zu erkennen, in welchem konkreten Umfang der MDR Erträge aus Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen erzielt".
Die Thüringer Staatskanzlei, die aktuell die Rechtsaufsicht über den MDR hat, hält das Vorgehen der Rundfunkanstalt für rechtskonform. Der MDR komme "den rechtlich vorgegebenen Berichtspflichten nach", erklärte die Staatskanzlei dem epd. Die Rundfunkanstalt sei "staatsvertraglich nicht dazu verpflichtet, die Höhe der Erträge aus Sponsoring und Werbung getrennt auszuweisen". Der MDR müsse seine Darstellung über diese Erträge im Geschäftsbericht nicht ändern.
Die Staatskanzlei sieht aber Möglichkeiten für eine verbesserte Darstellung. Es könne "empfehlenswert sein, die Erlöse getrennt zu erfassen", teilte sie mit. Dass es sich bei der Angabe "Sponsoring und Werbung" vorwiegend um Sponsoring-Erlöse handele, "könnte gegebenenfalls durch eine Fußnote im Geschäftsbericht erläutert werden". Rechtlich seien Sponsoring- und Werbeerträge jedoch kein eigenständiger Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
vnn
Zuerst veröffentlicht 02.01.2026 10:10 Letzte Änderung: 02.01.2026 10:58
Schlagworte: Medien, MDR, Finanzen, Werbung, Sponsoring vnn, NEU
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