Gericht: FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an SWR-Triell - epd medien

12.02.2026 12:29

Der SWR hat den Spitzenkandidaten der FDP nicht zum SWR-TV-Triell zur Landtagswahl eingeladen. Die Partei zog deshalb vor Gericht. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Anträge abgelehnt.

Stuttgart (epd). Die FDP hat keinen Anspruch auf eine Teilnahme am SWR-TV-Triell zur Landtagswahl. Sämtliche Eilanträge des Landesverbandes der Partei seien abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag mit. "Das Vorgehen des SWR wahrt den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit." Demnach sind die Parteien in Sendungen vor den Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen. Die FDP kündigte gegen die Entscheidung eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg an. (AZ: 1 K 1315/26)

Im SWR wird am 24. Februar um 20.15 Uhr die Live-TV-Sondersendung "Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg" ausgestrahlt. Zu dieser Sendung sind die Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der AfD eingeladen. Am 26. Februar soll eine weitere Sendung zur Landtagswahl ("Wahlarena") stattfinden. Zu dieser sollen Vertreter aller Parteien eingeladen werden, die bei der Wahl am 8. März realistische Chancen auf den Einzug in den Landtag haben, darunter auch die FDP.

FDP: Auch AfD-Kandidat sollte außen vor bleiben

Vor Gericht hatte die FDP beantragt, dass auch ihr Spitzenkandidat für die Landtagswahl zum SWR-TV-Triell eingeladen wird. Für den Fall, dass dieser Antrag erfolglos bleibt, beantragte sie, entweder den Kandidaten der AfD nicht einzuladen, die Sendung abzusagen oder das SWR-TV-Triell mindestens eine Woche vor der Wahlarena am 26. Februar 2026 auszustrahlen.

Das Verwaltungsgericht erklärte, die eingeladenen Parteien wiesen jüngsten Umfragen zufolge einen derart großen Abstand zur FDP auf, "dass es offensichtlich gerechtfertigt erscheint, den Spitzenkandidaten der FDP in diesem Sendeformat nicht zu berücksichtigen". Auch ein Anspruch der FDP darauf, dass andere Parteien - etwa die AfD - nicht zugelassen werden, scheide aus.

Aus der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien resultierten im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere Teilhaberechte und keine Abwehrrechte gegenüber politischen Mitbewerbern, so das Gericht.

"Mahnung zur neutralen Berichterstattung"

Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der FDP in Baden-Württemberg, Hans-Ulrich Rülke, erklärte: "Die Feststellung des Gerichts, dass eine Partei nicht gegen eine Einladung einer anderen Partei vorgehen kann, sollte der SWR nicht falsch verstehen, sondern als Mahnung zur neutralen Berichterstattung auffassen."

lbw/nbl



Zuerst veröffentlicht 12.02.2026 13:29 Letzte Änderung: 12.02.2026 15:47

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Parteien, Justiz, NEU

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