Medienanstalten begrüßen Pläne der Bundesregierung zur KI-Aufsicht - epd medien

13.02.2026 08:59

In den EU-Staaten müssen nationale Behörden benannt werden, die für die Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung zuständig sind. Die deutsche Bundesregierung macht mit einer Ausnahmeregelung den Weg für die Länder frei, die KI-Aufsicht im Medienbereich den Landesmedienanstalten zu übertragen.

Die KI-Verordnung der EU ist seit Sommer 2024 in Kraft

Berlin (epd). Die Landesmedienanstalten begrüßen den Beschluss des Bundeskabinetts zum Durchführungsgesetz für die KI-Verordnung der EU. Der Gesetzestext stelle die staatsferne Medienordnung in Deutschland sicher und stärke die Zuständigkeit der Länder, teilte ein Sprecher der Medienanstalten am 11. Februar dem epd mit. Der Bund schaffe eine Ausnahme für die Marktaufsicht über KI-Systeme zu journalistischen Zwecken und zur Werbung. Diese Aufsicht soll künftig bei den Landesmedienanstalten liegen.

Das geplante Bundesgesetz, das am 11. Februar vom Kabinett beschlossen wurde, benennt die zuständigen nationalen Behörden für die Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung. Der "AI Act" trat im August 2024 in Kraft, wobei die einzelnen Vorschriften erst nach bestimmten Übergangsfristen bis spätestens August 2027 Anwendung finden. Kernelement des deutschen Gesetzentwurfs ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Dort entsteht nach Regierungsangaben ein "Koordinierungs- und Kompetenzzentrum", das KI-Expertise zentral bündelt und sie anderen Behörden zur Verfügung stellt.

Ausnahme für den Medienbereich

Der Entwurf legt eine Ausnahme für den Medienbereich fest. "Das Deutsche-Welle-Gesetz und die medienrechtlichen Zuständigkeiten und Bestimmungen der Länder bleiben unberührt", heißt es darin wörtlich. Laut einer Mitteilung des Kulturstaatsministers betrifft dies "insbesondere die Frage nach den Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten".

Der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer (parteilos), erklärte: "KI-Regulierung berührt immer auch Fragen der Medienregulierung, gerade hier in Deutschland. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen." Dafür habe er sich intensiv auch im Sinne der Länder eingesetzt, so Weimer.

Regelung im Digitale-Medien-Staatsvertrag

Die Länder wollen die entsprechenden Zuständigkeiten für die Medienanstalten in dem geplanten zweiteiligen Digitale-Medien-Staatsvertrag festlegen. Sie hatten bereits im Juni 2024 eine "nationale Zuständigkeit der Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörde für bestimmte Pflichten" nach der KI-Verordnung angekündigt. Im ersten Teil des Staatsvertrags soll es um die "Einhaltung der KI-VO im Bereich von Rundfunk und Telemedien" gehen. Das Durchführungsgesetz des Bundes würde bei einer Verabschiedung im Bundestag den Weg für diese Regelung freimachen.

Thorsten Schmiege, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, bezeichnete die Entscheidung des Bundeskabinetts als folgerichtig. "Nur eine staatsferne, unabhängige Aufsicht kann Vertrauen in KI-Anwendungen im Medienbereich sichern", erklärte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Daran arbeiteten die Landesmedienanstalten schon länger, beispielsweise mit der Einrichtung des KI-Kompetenzzentrums Medien. "Wir sind bereit, diese Verantwortung auch in Zukunft als zuständige Marktüberwachung im Medienbereich zu übernehmen - wirksam, praxisnah, innovationsfreundlich", fügte Schmiege hinzu.

rid



Zuerst veröffentlicht 13.02.2026 09:59

Schlagworte: Medien, KI

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