"Es besteht offensichtlich ein Spannungsfeld" - epd medien

27.02.2026 09:10

Klaus Sondergeld, Vorsitzender der Gremienvertreterkonferenz der ARD und des Rundfunkrats von Radio Bremen, hat im Januar bei einer Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum 13 Thesen zu Programm, Angebot, Publikum, Auftrag und Aufsicht der öffentlich-rechtlichen Sender nach Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags vorgetragen. Wir dokumentieren die Thesen nachfolgend mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.

13 Thesen von Klaus Sondergeld zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Klaus Sondergeld, Vorsitzender des Rundfunkrats von Radio Bremen

These 0

Warnhinweis in erregter Zeit: Thesen sind Feststellungen und Argumente auf Probe. Zugespitzt fördern sie Debatten, ohne ihren Verfasser/ihre Verfasserin schon definitiv auf sie festzulegen. Das vorbehaltlose Formulieren und Diskutie-ren von Thesen ist das gelebte Prinzip von Versuch und Irrtum. Das Diskussionsergebnis kann ganz anders aussehen als die anfänglichen Thesen.

These 1

Grundprinzip der Demokratie ist "one person - one vote". Was an der Wahlurne gilt, kann an Fernbedienung, Maus und Touch Screen bei der Wahl eines Programmangebots nicht ganz falsch sein. Zumal, wenn alle gleichermaßen verpflichtet sind, den gleichen Beitrag zu zahlen, ungeachtet ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit.

These 2

Der Auftrag nach § 26 Abs. 1 Satz 4 Medienstaatsvertrag, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten und damit der Vielfalt der "politischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse" (ebd., Satz 1) in der Bevölkerung Rechnung zu tragen, ist dementsprechend ebenso Grundprinzip.

These 3

Wenn also am 15.12.2025 ab 20.15 Uhr 1,73 Millionen Beitragszahler:innen in der ARD Jessy Wellmers Doku "Wie zerrissen ist Deutschland?" einschalten und anschließend 1,58 Millionen "Die 100" mit Ingo Zamperoni zur Frage "Ist Deutschland zu woke?", aber 7,45 Millionen (29,7 Prozent Marktanteil) den parallel laufenden ZDF-Krimi "Nord Nord Mord" (und anschließend 4,22 Millionen mit 18,7 Prozent Marktanteil das "Heute Journal"), dann ist das als Ergebnis freier Entscheidungen zu respektieren und jeder edukatorische Reflex zu vermeiden. Ein handwerklich gut gemachter Krimi erfüllt offenbar ein in der Gesellschaft weit verbreitetes kulturelles Bedürfnis; das politische Bedürfnis, sich mit den Fragen zu befassen, wie zerrissen Deutschland oder ob es zu woke ist, ist offensichtlich geringer ausgeprägt. Dennoch müssen solche Angebote ihren prominenten Platz bekommen, auch wenn das zählbare Publikumsinteresse zu wünschen übrig lässt; entscheidend sind hier Relevanz und Resonanz, der (messbare?) gesellschaftliche und politische impact.

These 4

Denn zur liberalen Demokratie gehört mehr als ihre elektorale Basis. Abgeordnete werden frei gewählt, damit sie Normen und Regeln beschließen - auch für das Medienangebot. Folgerichtig bestimmt der Medienstaatsvertrag (in § 26 Abs. 1 Sätze 8 - 10): "Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. Der Auftrag im Sinne der (vorherigen) Sätze 8 und 9 soll in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein."

These 5

Zwischen den Mehrheiten, die von elektoralen Fingern auf den Fern- und Nahbedienungen gebildet werden, und den normativen Erwartungen an die öffentlich-rechtlichen Angebote - und implizit auch an ihr Publikum - besteht offensichtlich ein Spannungsfeld. So wie eine liberale Demokratie elektorale Rückmeldungen an der Wahlurne (inkl. Wahlverzicht) nicht lange ignorieren kann, so kann auch ein pflichtfinanzierter Rundfunk die elektoralen Fingerzeige auf Programm und Angebot (inkl. Nutzungsverzicht) nicht außer Acht lassen. Mitten in diesem Spannungsfeld zwischen Publikumsvorlieben und gesetzlichem Auftrag haben die Gremien ihre Programmaufsicht wahrzunehmen. Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit in Bezug auf ihre Sender. Ein beitragsfinanziertes Massenmedium braucht Nutzung, Akzeptanz und Legitimation aus der (ganzen) Breite der Beitrag zahlenden Bevölkerung. In diesem Zusammenhang sind auch die Kosten pro Sendeminute pro Zuschauerin oder Hörer interessant. Das können Argumente pro populäre Angebote sein, aber nicht gegen anspruchsvolle journalistische oder kulturelle Angebote.

These 6

Für das Erste, die ARD-Mediathek und die Telemedien in der Audiothek stellt der novellierte ARD-Staatsvertrag die darin neu geschaffene Gremienvertreterkonferenz in § 9 Abs. 1 mitten in das besagte Spannungsfeld: "Die Aufsicht über die gemeinsamen Angebote (…) obliegt der Gremienvertreterkonferenz, soweit Fragen der Gestaltung dieser Angebote durch den Programmdirektor nach Maß-gabe der strategischen Vereinbarungen und Beschlüsse nach § 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 betroffen sind." Zu letzteren zählen auch Grundsätze der Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten untereinander sowie mit ZDF, DLR und Dritten.

These 7

Ob die Gestaltung der gemeinsamen Angebote durch den ARD-Programmdirektor/die -direktorin ein geeigneter Beitrag ist, den Auftrag "in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar" zu machen, kann die Aufsicht sinnvollerweise nur im Kontext aller Angebote, also inkl. Dritte Programme, 3sat, Arte und verbleibende Spartenkanäle, beurteilen. Erkennt sie Notwendigkeiten zur Abhilfe, bietet das Kooperationsgebot des Reformstaatsvertrags einen Hebel, die Abhilfe in der gesetzlich gebotenen gemeinsamen Verantwortung aller Anstalten, Kanäle und Ausspielwege einzufordern und zu schaffen.

These 8

Nicht nur die linearen Nachbarprogramme sind ins Kalkül zu ziehen. Die wachsende non-lineare Nutzung von "Bewegtbild" (verzögert, aber zunehmend auch von Audio) verwandelt Programm immer mehr in ein Angebot, aus dem man orts- und zeitungebunden frei wählen kann. Quotenfixiertes wie quotenkritisches Denken in Sendeplätzen verliert damit an Bedeutung. Die Position auf der stage, der Vorderbühne der Mediathek/des Streamingportals, die Auffindbarkeit auf Plattformen und die Erreichbarkeit durch social media werden zu gleichberechtigten Prüffeldern für die Wahrnehmbarkeit der gesamten Breite der Auftragserfüllung. Leitfragen im Sinne eines Gesamtangebots für alle lauten: Welche Publikumssegmente sind mit welchen Inhalten, auf welchem Ausspielweg zu welcher Zeit am besten zu erreichen? Wie, wo und wann sind Publikumssegmente zu gewinnen, die für besonders auftragsrelevante Inhalte weniger Interesse aufbringen? Wie sind mithin Relevanz und Resonanz am besten mit Reichweite zu verbinden?

These 9

Von dem im Reformstaatsvertrag ebenfalls vorgeschriebenen Gesellschaftsdialog sind Hinweise auf die politischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse auch solcher Bürger:innen zu erwarten, die noch nicht oder nicht mehr zum Publikum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählen - vorausgesetzt, dass auch die Leisen und die Stillen gehört werden, nicht nur die Lauten, dass die Teilhabe sich nicht auf die Dialoggeübten beschränkt. Die Gremien müssen als Vertretung der Allgemeinheit angemessen in den Gesellschaftsdialog eingebunden werden. Der Gesellschaftsdialog soll und muss aber mehr werden als Austausch über das Programm.

These 10

Ein strategischer Ansatz, alle mit einem Angebot zu erreichen, liegt in der Empfehlung, die am 6. Oktober 2024 bei "Zeit Online" veröffentlicht wurde, "den Bildungsbürger der Zukunft endlich als das zu begreifen, was er ist: ein Premium-Streamer". Ein weiterer strategischer Ansatz besteht in der Kooperation aller Anstalten und der Komplementarität ihrer linearen Programmschemata. So kann am ehesten die Freiheit der Wahl aus der gesamten Breite der Auftragserfüllung über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen ermöglicht werden. Der medienpolitische Kredit der Anstalten schwindet. Staatsminister Robra hat das in der FAZ am 3. Dezember 2025 pointiert zum Ausdruck gebracht: "Schluss mit lustig, frisch ans Werk". Gefordert sind auf jeden Fall, aber vielleicht nicht nur, neue und zeitgemäße Begründungen für Zusammensetzung und Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Angebote, die die Medienpolitik, aber auch möglichst viele Beitragszahler:innen überzeugen.

These 11

Programmpromotion ist noch stärker auf den Auftrag bezogen zu denken. Ein Angebot, das ohnehin das Zeug zum "Zappbuster" hat, benötigt weniger Trailer und Einblendungen als ein Nischenangebot. (Der Eindruck einer "Krimiflut" dürfte erheblich durch die Trailerschwemme für Krimis verstärkt werden - oft gleich zwei kunstblutige Programmhinweise vor Bildern realer Gewalt in nachfolgenden Nachrichtenjournalen.) Auch Crosspromotion über Programme, Wellen und Online-Angebote hinweg, z.B. auch auf Angebote von 3sat oder Arte oder in populären Wellen auf Kulturwellen-Highlights, ist gewiss ausbaufähig. Allein dadurch ließe sich einem möglichen Fehleindruck entgegenwirken, das öffentlich-rechtliche Angebot schwächele bei der gegenständlichen Ausgewogenheit. Die "Unausgewogenheit" der Nutzung (in der Spitze 37 Millionen Zuschauer:innen bei einer Fußballübertragung) beruht allerdings auf freien Entscheidungen im Publikum.

These 12

Was prototypisch am Beispiel der neuen Aufgabe der neuen GVK durchgespielt wurde, gilt für alle öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihre Kooperationen: Die Gremien werden erheblich stärker in die Pflicht genommen; Aufgaben und Verantwortung wachsen. Der neue Medienrat kann helfen, wenn aussagefähige Leistungsanalysen der Anstalten zu einem Auftragsbericht zusammengetragen werden, der das öffentlich-rechtliche Gesamtsystem aus der Vogelperspektive in den Blick nimmt. Insbesondere für den Rund-um-den-Tag-Begleiter Hörfunk und für das alltäglich nahrhafte "Schwarzbrot" der regionalen Information und Identitätsbildung sind aussagefähige Leistungsanalysen noch zu entwickeln.

These 13

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht jetzt mindestens eine Bürokratisierungspause. Wenn auf einem Politikfeld Kritik zunimmt und auch noch das eine oder andere Problem detoniert, dann kann sich unsere feine, komplexe föderale Kompromissmaschine unter öffentlichem Druck am ehesten noch auf das beliebte deutsche Doppel-V einigen: Vorschriften und Verfahren. Davon haben Medienänderungsstaatsverträge so einige auf den Weg gebracht. In anderen Kontexten würde man das, was wir seit der RBB-Malaise auch in den Gremien live miterleben, "Bürokratisierung" nennen. Und Bürokratie braucht Verwaltungsfachkräfte. Womöglich auch noch einige mehr in den Gremienbüros. Jetzt aber ist erst einmal Zeit und Geduld gefordert, die neuen Vorschriften und Verfahren umzusetzen und einzuüben.

infobox: Bericht von Volker Lilienthal zur Loccumer Tagung

red



Zuerst veröffentlicht 27.02.2026 10:10

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Aufsicht, Sondergeld, Thesen, Dokumentation

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