RBB regelt Umgang mit Programmbeschwerden neu - epd medien

05.03.2026 08:20

Die öffentlich-rechtlichen Sender beobachten seit 2024 eine starke Zunahme von Programmbeschwerden. Auch der RBB nimmt nun Beschwerden nur noch an, wenn sie über eine E-Mail-Adresse eingereicht werden, auf die geantwortet werden kann.

Viele Programmbeschwerden erreichen den RBB über Online-Portale

Berlin (epd). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will Programmbeschwerden, die via E-Mail beim Sender eingehen, nur noch dann zur Bearbeitung annehmen, wenn die Beschwerdeführer eine E-Mail-Adresse angeben, an die der Bescheid zugestellt werden kann. Im Internet weist der Rundfunkrat des Senders darauf hin, dass eine Einreichung von Programmbeschwerden über sogenannte No-Reply-Adressen "nicht zulässig" sei.

Ein Sprecher des RBB sagte dem epd, elektronisch eingereichte Beschwerden müssten nicht mehr beschieden werden, wenn nicht auch per E-Mail geantwortet werden könne. Der Sender habe zuletzt eine "massenhafte Häufung von Beschwerden" festgestellt, die über E-Mail-Adressen ohne Antwortmöglichkeit eingereicht worden seien. Die Service-Redaktion des RBB habe in den vergangenen knapp zwei Jahren rund 2.400 Beschwerden erfasst, die über No-Reply-Adressen an den Sender geschickt worden seien.

Intendantin spricht von Missbrauch

RBB-Intendantin Ulrike Demmer sagte Ende Januar in der RBB-Rundfunkratssitzung, Programmbeschwerden seien "ein wesentliches Mittel zur Qualitätssicherung". Doch bei den Beschwerden an den RBB sei ein Missbrauch zu erkennen, dem ein Riegel vorzuschieben sei. Sie sprach von einer "digitalen Attacke", bei der es darum gehe, "Strukturen lahmzulegen". Der Rundfunkrat beschloss in seiner Sitzung Ende Januar, dass auf der Webseite der Sendeanstalt darauf hingewiesen werden soll, dass über No-Reply-Adressen eingereichte Programmbeschwerden nicht zulässig sind.

Der RBB-Sprecher sagte dem epd, der Rundfunkratsbeschluss bestätige "lediglich die bestehende Rechtslage", wie sie der Staatsvertrag vorgebe. Bislang habe der Sender Beschwerden, die elektronisch über No-Reply-Adressen eingegangen seien, per Brief beantwortet. Dazu seien die Postanschriften in den Beschwerden herangezogen worden. Doch das sei inzwischen wegen der Zahl der Beschwerden, die über solche Adressen eingereicht würden, nicht mehr zu leisten. Die Beschwerden per Post zu beantworten, erhöhe den Arbeitsaufwand unverhältnismäßig.

978 förmliche Programmbeschwerden

Die stark gestiegene Anzahl der Beschwerden von No-Reply-Adressen, führt der RBB auf die Online-Seite "Rundfunkalarm" zurück. Sie wurde 2024 gegründet und wird von Amsterdam aus betrieben. Über das Portal lassen sich standardisierte Beschwerden erstellen, die über No-Reply-Adressen verschickt werden können.

Im RBB gibt es nach Angaben des Senders neben der Service-Redaktion noch weitere Stellen, an die Kritik und Programmbeschwerden gesendet werden könnten. Daher lasse sich eine genaue Gesamtzahl der Eingaben nicht nennen, teilte der Sender mit. Für das Jahr 2025 seien 978 förmliche Programmbeschwerden dokumentiert.

Ähnliche Regularien bei anderen Sendern

Auch andere öffentlich-rechtliche Anstalten haben eine hohe Zahl von Beschwerden registriert, die über "Rundfunkalarm" von No-Reply-Adressen geschickt werden. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und der Südwestrundfunk (SWR) haben in ihren Regularien festgelegt, dass das elektronische Einlegen von Programmbeschwerden nicht über No-Reply-Adressen möglich ist. Das gilt beim NDR seit Juli 2025, beim SWR seit September 2025. Die Änderung beim SWR geht auf die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Novelle des SWR-Staatsvertrags zurück. Darin verankerten die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine entsprechende Regelung.

Das ZDF hatte bereits im Januar 2025 mitgeteilt, dass über No-Reply-Adressen eingereichte Beschwerden nicht angenommen werden. In der Beschwerdeordnung des Senders wurde dies Mitte Dezember 2025 festgeschrieben.

vnn



Zuerst veröffentlicht 05.03.2026 09:20

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Aufsicht, Programmbeschwerden, vnn

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