Social-Media-Verbot: BKA-Chef Münch sieht Plattformbetreiber in der Pflicht - epd medien

25.03.2026 09:36

BKA-Chef Holger Münch wirft den großen Plattformen wie Tiktok und Instagram Nachlässigkeit bei der Meldung strafbarer Inhalte vor, obwohl sie nach dem Digital Services Act (DSA) dazu verpflichtet sind. Er fordert eine präzisere Meldepflicht und echten Jugendschutz in den sozialen Netzwerken.

BKA-Präsident Holger Münch

Berlin (epd). Vor dem Hintergrund der Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche sieht Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Nachholbedarf bei den großen Plattformen im Umgang mit strafbaren Inhalten. Im Jahr 2025 hätten sechs sehr große Online-Betreiber dem BKA lediglich 205 Fälle für Deutschland gemeldet, sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Ausgaben vom 21. März). "Zum Vergleich: Kleine Anbieter von sozialen Netzwerken in Deutschland meldeten im selben Zeitraum fast 2.000 Fälle."

Nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) sind von der Europäischen Kommission benannte sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet, bei Verdacht auf Straftaten diese den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden zu melden.

Meldezahlen je Anbieter sehr unterschiedlich

Wie eine BKA-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilte, zählen Tiktok, Snapchat, Meta mit Instagram und Facebook, "booking.com", Google mit der gleichnamigen Suchmaschine und Youtube sowie X zu den sechs sehr großen Plattformen in Deutschland, die dem BKA Meldungen nach Artikel 18 DSA übermittelten. Darüber hinaus hätten dies im Jahr 2025 insgesamt 31 kleine und mittlere Hostingdiensteanbieter getan.

Die Aufteilung der Meldezahlen auf die jeweiligen Anbieter sei sehr unterschiedlich, erklärte die BKA-Sprecherin. So sei mehr als die Hälfte der Meldungen der sehr großen Anbieter von Tiktok übermittelt worden. "Bei den kleinen und mittleren Anbietern wurde nahezu die Hälfte der Meldungen durch den Anbieter Deutscher-Chat übermittelt."

"Auch junge Menschen bekommen extreme und gewaltverherrlichende Inhalte in ihr Profil gespült. Zugleich löschen die Betreiber kaum strafbare Inhalte", sagte Münch den Funke-Zeitungen. "Es ist offenbar immer noch das Geschäftsmodell der großen Online-Unternehmen wie Tiktok oder Instagram, dass man nur tut, was man tun muss." Der BKA-Chef forderte, dass genauer definiert wird, wann Meldungen an die Polizei erfolgen müssen. "Wer sich nicht an Gesetze hält, muss mit Folgen rechnen."

Minimalistische Auslegung der Anbieter

Die BKA-Sprecherin sagte dem epd, dass der DSA Hostingdiensteanbieter in Artikel 18 zwar dazu verpflichte, bei "Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte", diesen Verdacht an eine Strafverfolgungs- oder Justizbehörde mitzuteilen. Die Begrifflichkeit "Gefahr für das Leben oder die Sicherheit" werde jedoch durch die Verordnung nicht weiter verbindlich konkretisiert.

"Diese normative Unbestimmtheit führt in der Praxis zu Unsicherheiten hinsichtlich der Reichweite beziehungsweise dem Umfang der Meldeverpflichtung und begünstigt in Folge eine restriktive oder minimalistische Auslegung der Anbieter", sagte die Sprecherin. "Eine Konkretisierung könnte durch eine Auflistung ausgewählter Phänomenbereiche oder Straftaten erfolgen, die von der Meldepflicht umfasst sind."

Die Bundesregierung ist nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den DSA in deutsches Recht umsetzt, gegenüber dem Bundestag verpflichtet, einmal jährlich einen Bericht über die dem BKA nach dem DSA gemeldeten Straftaten vorzulegen. Der Bericht für den Betrachtungszeitraum 2025 wurde noch nicht veröffentlicht.

In den sozialen Netzwerken gibt es bis heute keinen Jugendschutz.

"In den sozialen Netzwerken gibt es bis heute keinen Jugendschutz", sagte Münch den Funke-Zeitungen. Kinder hätten zu allen Inhalten fast unbegrenzten Zugang. Die Diskussion um Altersbeschränkungen für Social Media sei daher nachvollziehbar: "Gesetzgeber und Plattformbetreiber müssen gemeinsam austarieren, welche Apps, Funktionen und Inhalte jugendfrei sind - und was für Kinder gesperrt ist."

Für die Regulierung von Plattformen ist in Europa in erster Linie die Europäische Union (EU) zuständig. Im 2022 in Kraft getretenen DSA, der hierzu zahlreiche Bestimmungen enthält, findet sich keine pauschale Altersgrenze. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie eine solche Regelung auf den Weg bringen soll. Diese würde dann für alle EU-Staaten gelten. Eine Entscheidung soll bis zum Sommer fallen.

In Deutschland berät seit dem vergangenen Herbst eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt über strengere Regeln für Kinder im Netz. Auch deren Ergebnisse sollen bis zum Sommer vorliegen.

nbl



Zuerst veröffentlicht 25.03.2026 10:36

Schlagworte: Medien, Internet, Jugend, Plattformen, Soziale Netzwerke, BKA, Münch, nbl

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