Nach Urteil: ARD ändert Detail in kritischer DESG-Berichterstattung - epd medien

22.04.2026 07:02

Der Eissschnelllaufverband DESG wehrt sich gegen kritische Berichterstattung der ARD. Das Landgericht Hamburg hat dem Senderverbund nun in einer einstweiligen Verfügung eine Behauptung untersagt, in anderen Punkten hatte der Verein keinen Erfolg.

DESG-Präsident Matthias Große

Hamburg (epd). Der Verein Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrackgemeinschaft (DESG), der beim Landgericht Hamburg gegen kritische Berichterstattung der ARD vorgeht, hat in einem Punkt Recht bekommen. Wie das Gericht am 20. April dem epd bestätigte, wurde der ARD in einer einstweiligen Verfügung untersagt zu behaupten, dass Eisschnellläufer, die bei internationalen Wettkämpfen erfolgreich waren, "mitunter jahrelang auf Prämien" warten müssten. (AZ: 320 O 133/256)

In den übrigen Punkten sei der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht mit. Dementsprechend trage der DESG 80 Prozent der Kosten des Verfahrens, die zwei ARD-Sender und die zwei Journalisten, gegen die der Verein geklagt hatte, trügen jeweils fünf Prozent.

Beiträge für Teilnahme an Wettkämpfen

Die Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus hatten in einem am 9. Februar bei "Sportschau.de" erschienenen Artikel dem DESG-Präsidenten Matthias Große vorgeworfen, dass er den Verein intransparent führe. Sie hatten berichtet, Athleten des Nationalkaders oder des Olympiateams müssten teilweise ihr Teamoutfit mitbezahlen oder für die Teamkleidung Geld zuschießen. Außerdem müssten die Sportler und Sportlerinnen Beiträge für die Teilnahme an Wettkämpfen entrichten. Diese "Teilnahmegebühren" betrügen zwischen 150 und 2.000 Euro.

In dem Bericht wird zudem ein langjähriger Funktionär des Eisschnelllauf-Vereins zitiert, der sagt, der Vereinspräsident habe "Haushaltspläne zurückgehalten", und der diesem einen "autoritären Führungsstil" vorwirft.

DESG geht weiter gegen Sender und Journalisten vor

ARD-Sportkoordindator Axel Balkausky sagte, die ARD begrüße den Beschluss des Landgerichts Hamburg, "weil er die wesentlichen Aussagen der ARD-Berichterstattung und somit die Recherchen der Autoren zu diesen Inhalten stützt". Der Bericht bei "Sportschau.de" wurde am 20. April geändert. In den Passagen zu den Prämien heißt es nun, dass Athleten "mitunter monatelang" auf Prämien warten müssten.

Der DESG-Verein kündigte an, dass er gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde einlegen wird. Er teilte am 21. April außerdem mit, dass er auch eine einstweilige Verfügung gegen die "tageszeitung" erwirkt habe. Danach dürften "bestimmte Äußerungen eines ehemaligen Rechnungsprüfers" des Vereins nicht mehr verbreitet werden. Der Verein gehe in einem weiteren Verfahren beim Landgericht Hamburg gegen WDR, RBB, Seppelt und Mebus vor. Vereinspräsident Große sagte: "Wir gehen natürlich weiter und werden alle Lügen entlarven. Fake-News sind Fake-News."

Seppelt und Mebus waren am 26. Februar nicht zu einer Pressekonferenz des Eisschnelllauf-Vereins zugelassen worden. Nach Darstellung der ARD hatte Große diese Pressekonferenz als Reaktion auf die Berichterstattung der ARD einberufen. Sportkoordinator Balkausky sagte, nach dem Beschluss des Landgerichts sei die Tatsache, dass die beiden Journalisten von der Pressekonferenz ferngehalten wurden, "erst recht kritikwürdig".

dir



Zuerst veröffentlicht 22.04.2026 09:02

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Sport, Justiz, Verbände, ARD, Roether, dir

zur Startseite von epd medien