Gericht weist Antrag gegen "Spiegel"-Text zu Ulmen weitgehend zurück - epd medien

08.05.2026 15:50

Beim Landgericht Hamburg sind die Anwälte von Christian Ulmen mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den "Spiegel" in vier von fünf Punkten gescheitert. Ein Ende des Rechtsstreits ist nicht in Sicht: Beide Seiten kündigen Rechtsmittel an.

Christian Ulmen (Archivbild)

Hamburg (epd). Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" hat sich gegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Schauspieler Christian Ulmen weitestgehend erfolgreich gewehrt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg wies den Antrag in vier von fünf Punkten zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dieser hatte sich gegen mehrere Aspekte der "Spiegel"-Berichterstattung über Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes gerichtet. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. (AZ: 324 O 149/26)

Der "Spiegel" hatte am 20. März 2026 einen Artikel unter der Überschrift "Entblößt im Netz" und einen nahezu wortgleichen Artikel in seinem Online-Angebot auf "spiegel.de" unter der Überschrift "Strafanzeige gegen Christian Ulmen - 'Du hast mich virtuell vergewaltigt'" veröffentlicht. Darin erhob Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Mann, unter anderem ging es um pornografische Deepfake-Videos.

Zulässige Verdachtsberichterstattung

Ulmens Anwälte hatten mehrere Passagen beanstandet. Sie forderten demnach unter anderem, der "Spiegel" solle es unterlassen, den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt und/oder verbreitet.

Die Richter erklärten nun, der Verdacht, Ulmen habe die Deepfakes hergestellt, werde beim Durchschnittsrezipienten des Beitrags nicht erweckt. Der Verdacht, Ulmen habe fremde Deepfake-Videos seiner Frau verbreitet, entstehe hingegen aus dem Kontext des Beitrags. Hierfür liege aber der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor. Die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung habe der "Spiegel" beachtet.

Äußerungen zu Gerichtstermin untersagt

Ebenfalls ohne Erfolg blieb die von den Anwälten verlangte Untersagung der Wiedergabe teils wörtlicher Zitaten aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger.

Die Pressekammer gab einzig einem Begehren von Ulmens Anwälten statt. Demnach ist dem "Spiegel" untersagt zu behaupten, Ulmen sei zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca nicht erschienen. Der Durchschnittsrezipient habe dabei verstanden, dass Ulmen durch das spanische Gericht aufgefordert worden sei, zur Verhandlung zu kommen. Der "Spiegel" habe nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass es eine solche an Ulmen gerichtete Aufforderung gegeben habe, befanden die Richter.

"Spiegel" wertet Entscheidung als Erfolg

Der "Spiegel" wertete die Entscheidung insgesamt als Erfolg. Der bislang allenfalls "im Kontext des Gesamtbeitrags" erweckte Verdacht, Ulmen habe "zumindest billigend in Kauf genommen", Deepfake-Videos zu verbreiten, könne nach dem Beschluss des Gerichts "vorerst offensiv berichtet" werden, erklärte das Magazin.

Zu der Berichterstattung über das Verfahren in Spanien hat der "Spiegel" nach eigenen Angaben seine Berichterstattung leicht geändert und durch einen Transparenzhinweis kenntlich gemacht. Gegen diesen Teil Entscheidung will der Verlag Rechtsmittel einlegen.

Schertz Bergmann: Gründe "rechtsfehlerhaft"

Am 27. März hatte Ulmens Anwalt Christian Schertz in einem presserechtlichen Informationsschreiben erklärt, Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch. Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann kündigte am Freitag an, gegen den Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde einzulegen und die Verfügungsanträge vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiterzuverfolgen. Die im Beschluss genannten Gründe für die Zurückweisung von Anträgen seien "rechtsfehlerhaft und in weiten Teilen nicht nachvollziehbar", hieß es.

Die Schauspielerin und Moderatorin Fernandes wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfakes von sich mit pornografischen Inhalten und hat das Thema digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel öffentlich gemacht. Ihrem Ex-Partner Ulmen wirft sie unter anderem Identitätsdiebstahl vor und hat ihn deshalb angezeigt. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

cd/rid



Zuerst veröffentlicht 08.05.2026 16:14 Letzte Änderung: 08.05.2026 17:50

Schlagworte: Medien, Justiz, NEU

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