14.05.2026 12:12
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am 23. Juni mit den Beschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die Verhandlung des Ersten Senats beginnt um 10 Uhr, wie das Gericht am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerdeführer sähen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.
Im November 2024 waren die Sender vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt hatten.
In der Gerichtsmitteilung wird auch die zwischenzeitlich veränderte Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erwähnt. Im Februar 2026 empfahl die KEF zur Deckung des Finanzbedarfs der Sender in der Periode von 2025 bis 2028 nur noch eine Erhöhung des Beitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro ab 2027.
Ende 2025 war eine geplante Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gescheitert. Demnach sollte der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat bis 2027 stabil bleiben, anschließend sollte nicht mehr zwingend die Zustimmung aller 16 Länder für eine Anpassung der Beitragshöhe erforderlich sein. Diese Novelle kam aber nicht in allen Bundesländern ins parlamentarische Verfahren: Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen unterzeichneten sie nicht.
rid
Zuerst veröffentlicht 14.05.2026 14:12 Letzte Änderung: 14.05.2026 14:15
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