20.05.2026 10:47
Saarbrücken (epd). Der Landtag des Saarlandes hat mit den Stimmen der SPD-Fraktion am Mittwoch das Saarländische Medienrecht angepasst und damit indirekt eine Personalentscheidung getroffen. Wer Direktor oder Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) werden möchte, muss künftig Volljurist sein und Kenntnisse im Bereich des Medienrechts habe. Die seit 2020 amtierende Chefin Ruth Meyer kann sich damit nicht für eine Wiederwahl bewerben, weil sie keine Juristin ist. CDU- und AfD-Fraktion stimmten gegen das Gesetz.
Das ursprünglich von der SPD-Regierung eingebrachte Gesetz sieht auch Anpassungen von Verweisen zur Bundesgesetzgebung wie dem Digitale-Dienste-Gesetz und zu unternehmerischen Berichtspflichten von LMS und Saarländischem Rundfunk (SR) vor. Zudem wurden analog zum SR-Gesetz Regelungen zur Entsendung in den LMS-Medienrat geändert.
Der CDU-Abgeordnete Frank Wagner betonte, dass Konsens darüber bestehe, dass das Saarländische Medienrecht reformiert, an die Digitalisierung angepasst und entbürokratisiert werden müsse. Allerdings sei das Gesetz mit Blick auf die Führung der LMS auch eine "einseitige Richtungsentscheidung der SPD-Alleinregierung". "Es ist alles andere als anständig, was hier abgelaufen ist", kritisierte er. Für Meyer hätte noch eine Übergangsregelung bestimmt werden können, sodass sie sich erneut bewerben könne.
Eine hohe juristische Kompetenz müsse zudem nicht zwingend bei der Direktorin oder dem Direktor liegen, betonte der CDU-Politiker. Eine Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hätte auch ausgereicht. Die SPD dränge die frühere CDU-Landtagsabgeordnete "ganz bewusst" aus dem Amt. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr spekulierte, dass die SPD bereits einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt habe.
Der Medien-Ausschussvorsitzende Sascha Haas (SPD) widersprach dem. Der LMS-Medienrat werde nun eine Ausschreibung erstellen, auf die sich alle mit der passenden Qualifikation bewerben könnten. Danach werde dieser unabhängig jemanden auswählen. Im Jahr 2023 hatte der Landtag die Wahl eines Direktors oder einer Direktorin auf den Medienrat übertragen, nachdem zuvor der Landtag verantwortlich war.
lwd
Zuerst veröffentlicht 20.05.2026 12:47
Schlagworte: Medien, Personalien, Bundesländer, Landtag
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