Medienanstalten: KI-Suchergebnisse sollten reguliert werden - epd medien

25.06.2026 14:01

In einem Gutachten der Landesmedienanstalten sprechen sich Experten dafür aus, Suchergebnisse, die von einer Künstlichen Intelligenz zusammengestellt werden, zu regulieren. Diese seien wie eigene Inhalte der Suchmaschinen zu behandeln.

Bei Google werden von der Künstlichen Intelligenz zusammengestellte Suchergebnisse ganz oben in der Liste dargestellt

Berlin (epd). Die Landesmedienanstalten fordern, dass von einer Künstlichen Intelligenz zusammengestellte Suchergebnisse wie eigene Inhalte von Suchmaschinen behandelt werden sollten. "KI-Suchmaschinen sind Inhalteanbieter und müssen auch so reguliert werden", sagte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thorsten Schmiege. Die Medienanstalten veröffentlichten am Donnerstag ein Gutachten, in dem empfohlen wird, KI-Suchmaschinen im Medienstaatsvertrag zu regulieren.

"Eine eigene Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im Medienstaatsvertrag würde hier für Klarheit sorgen", sagte Schmiege. Suchmaschinen müssten Verantwortlichkeit für eigene Inhalte übernehmen und für Transparenz sorgen.

Haftungsprivileg greift nicht

In dem Gutachten heißt es, KI-generierte Antworten seien "regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzuordnen". Deswegen trügen die Suchmaschinen-Anbieter die Verantwortung für den Inhalt der KI-Antwort. Dies gelte nicht nur für sogenannte halluzinierte Inhalte, also frei erfundene oder sachlich falsche Informationen, sondernfür alle KI-Antworten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Informationen neu entstünden.

Das im Digital Services Act (DSA) verankerte sogenannte Haftungsprivileg greift hier laut Gutachten nicht, weil es sich bei KI-Antworten "gerade nicht um von Dritten bereitgestellte Informationen" handele.

Empfehlung: Vorgaben für KI-Suche weiterentwickeln

Unter dem sogenannten Haftungsprivileg versteht man, dass Online-Plattformen in den meisten Fällen vorerst nicht für rechtswidrige Inhalte haften, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern eingestellt oder geteilt werden. Dies entfällt, wenn die Hosting-Dienste Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt haben. Dann sind die Plattform-Betreiber in der Pflicht, den betreffenden Inhalt zu entfernen.

Das Landgericht München hat kürzlich entschieden, dass Google für die Inhalte seiner mit KI generierten Übersichten haften müsse.

Die Gutachter Jan Oster und Christoph Busch empfehlen, die Vorgaben für die KI-Suche durch spezifische Ergänzungen der besehenden nationalen Regelungen weiterzuentwickeln und eine "konsistente Lösung mit dem Europarecht zu suchen".

ema/dir



Zuerst veröffentlicht 25.06.2026 16:01 Letzte Änderung: 25.06.2026 16:31

Schlagworte: Medien, Internet, Recht, Medienanstalten, Künstliche Intelligenz, Suchmaschinen, NEU

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