BVG muss "Nius"-Werbung wieder zulassen - epd medien

13.07.2026 15:06

Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten im Juni eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Portals "Nius" auf ihren Fahrzeugen beendet. Ein Gericht hat nun gegen das Unternehmen des Landes Berlin entschieden.

Berlin (epd). Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen Werbung des rechtspopulistischen Portals "Nius" nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wieder zulassen. "Nius" habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG", teilte das Gericht am Montag mit. Das Medium hatte den Angaben zufolge im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus und Innenwerbung in U-Bahnen gebucht. Gegen den Beschluss im Eilverfahren könne die BVG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen, hieß es. (AZ: VG 1 L215/26)

Die Verkehrsbetriebe hatten unter anderem Sicherheitsbedenken vorgetragen. In sozialen Medien sei es zu Aufrufen gekommen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen sowie den Betriebsablauf zu stören. Diese Sicherheitsbedenken rechtfertigten den Ausschluss von "Nius" laut Gericht jedoch nicht. Auch kann die BVG nicht mit dem Schutz ihres unternehmerischen Ansehens argumentieren.

Kampagne nach neuem Motiv beendet

Die BVG hatte die Zusammenarbeit im Juni nach einem von "Nius"-Chef Julian Reichelt in sozialen Medien veröffentlichten Bild beendet. Dieses zeigte nach Angaben des ehemaligen "Bild"-Chefredakteurs ein neues Werbemotiv. Darauf stand der Satz: "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern." Von der BVG wurde dies als "offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet.

Auch in diesem Punkt urteilte das Gericht gegen die BVG. Die Verkehrsbetriebe dürften Reichelts Äußerungen nicht länger als "offensichtlich rechtswidrig" bezeichnen. Sie hätten die "der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten".

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 13.07.2026 17:06 Letzte Änderung: 13.07.2026 17:16

Schlagworte: Medien, Werbung, NEU

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