Frankreich: Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für Kinder - epd medien

17.08.2026 11:04

Der französische Gesetzgeber ist mit seinem Versuch, ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige einzuführen, beim Verfassungsgericht des eigenen Landes gescheitert. Die Richter sahen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.

Gebäude des französischen Verfassungsrats in Paris

Paris (epd). Der französische Verfassungsrat hat das umstrittene Gesetz gekippt, das Minderjährigen unter 15 Jahren in Frankreich den Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich verbieten sollte. Die geplanten Regelungen würden die "Meinungs- und Kommunikationsfreiheit" unverhältnismäßig beeinträchtigen, erklärte das in Paris ansässige Gericht am 14. August. Gegen das im Juli beschlossene Gesetz hatten Abgeordnete der französischen Nationalversammlung geklagt. (AZ: 2026-911 DC)

Das Verfassungsgericht störte sich unter anderem daran, dass pauschal allen Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren der Zugang verwehrt werden sollte, "ohne dass dabei die Situation des Minderjährigen noch die mit diesen Diensten verbundenen spezifischen Risiken berücksichtigt werden". Weder das geplante Gesetz noch andere Vorschriften machten Angaben dazu, inwiefern Erziehungsberechtigte im Interesse des Kindes beschließen könnten, "das Verbot aufzuheben, dessen Geltungsbereich einzuschränken oder den Zugang zu bestimmten Diensten zu gestatten".

Ziel der Regelung nicht infrage gestellt

Zudem hätten die angefochtenen Bestimmungen dazu geführt, dass jede Person, auch wenn sie volljährig ist, vor dem Zugriff ihr Alter nachweisen müsse, führte der Verfassungsrat aus. Da der Gesetzgeber die Bedingungen und Grenzen, unter denen dies nachzuweisen sei, nicht festgelegt habe, seien keine rechtlichen Garantien vorgesehen gewesen, "die die Einhaltung dieser verfassungsrechtlichen Anforderungen gewährleisten könnten".

Das Ziel der Regelung stellte der Verfassungsrat nicht infrage. Der Gesetzgeber habe legitime Gründe, Minderjährige vor den Risiken sozialer Netzwerke zu schützen. Dazu zählten insbesondere Gefahren für die psychische Gesundheit, die Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten sowie Risiken, die sich aus der besonderen Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ergeben.

Inkrafttreten war für 1. September geplant

Frankreich hatte am 21. Juli als erstes Land der Europäischen Union (EU) ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren beschlossen. Sowohl die Nationalversammlung als auch der Senat stimmten dafür. Auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron sollten die neuen Regeln bereits am 1. September in Kraft treten.

Der Erlass nationalstaatlicher Regelungen zu dem Thema gilt unter Juristen allerdings grundsätzlich als wenig erfolgversprechend. Demnach schreibt das EU-Recht eine einheitliche Umsetzung der Pflichten von Online-Diensteanbietern vor, nationale Vorschriften wären somit nicht wirksam. Über die Vereinbarkeit von nationalen Regelungen mit EU-Recht müsste am Ende der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

EU-Kommission: Vorschlag nach der Sommerpause

Die EU hat bereits eine Regelung angekündigt. Eine von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Expertengruppe empfahl, Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke nur unter Aufsicht und zeitlich begrenzt nutzen zu lassen. Ab 13 Jahren soll der Zugang schrittweise erweitert werden. Von der Leyen sprach von einem "sehr überzeugenden" Ansatz und kündigte an, nach der Sommerpause einen Vorschlag vorzulegen.

In Deutschland hatte eine von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertenkommission Ende Juni Empfehlungen zur Social-Media-Nutzung von Minderjährigen in Deutschland vorgelegt. Demnach sieht die Kommission Regulierungsbedarf. Anders aber als die Familienministerin, die eine Altersgrenze für Social-Media-Plattformen fordert, legte sich die Kommission bei der Altersgrenze nicht fest und plädierte ausdrücklich für eine europäische Regelung.

rid



Zuerst veröffentlicht 17.08.2026 13:04

Schlagworte: Medien, Internet, Frankreiche, Social Media, Kinder, Jugendliche, Verfassungsgericht, rid

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