20.08.2026 10:17
Berlin, Frankfurt a.M. (epd). Die russische Botschaft in Berlin hat sich zum Fall des Balkan-Korrespondenten der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ), Michael Martens, an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten. "Hier ist ein entsprechendes Schreiben eingegangen", teilte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit und bestätigte damit eine entsprechende Mitteilung der Botschaft.
Bei einer Pressekonferenz am 8. August in Belgrad hatte der FAZ-Journalist den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, "mehr russische Soldaten zu töten". Der FAZ-Verlag erklärte später, die Frage sei "missverständlich formuliert" gewesen und äußerte Bedauern.
Die russische Botschaft hatte am Mittwoch erklärt, angesichts der Äußerungen "bezüglich der Möglichkeit einer 'Beihilfe zum Mord an Russen' sowie des Fehlens einer öffentlichen Entschuldigung" scheine es, dass die von Martens verwendeten Formulierungen "bewusst und vorsätzlich gewählt wurden". Man habe sich an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten, ob die Äußerungen "Anhaltspunkte für Straftatbestände nach Paragrafen 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, öffentliche Billigung von Straftaten)" enthielten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege. "Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend. Hiermit ist nicht die Aufnahme von Ermittlungen verbunden. Es gilt die Unschuldsvermutung", sagte der Sprecher dem epd.
Die russische Botschaft betonte in ihrer Erklärung, man behalte sich außerdem das Recht vor, gegen Martens "die verfügbaren rechtlichen Mittel" der russischen Strafverfolgungsbehörden einzusetzen. Die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass hatte zuvor berichtet, dass gegen Martens in Russland wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt werde.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Mittwoch in Berlin, insgesamt sei zu beobachten, dass Russland nicht nur im eigenen Land, sondern auch international "immer repressiver gegen unabhängigen Journalismus, insbesondere die Pressefreiheit, vorgeht. Das weisen wir, insbesondere in diesem konkreten Fall, ganz entschieden zurück." Letztlich zeigten solche Fälle, "wie sehr die russische Regierung eine unabhängige und kritische Berichterstattung fürchtet". Zu möglichen konkreten diplomatischen Schritten Deutschlands im Fall Martens wollte der Sprecher sich nicht äußern.
nbl/cne
Zuerst veröffentlicht 20.08.2026 12:17 Letzte Änderung: 20.08.2026 12:26
Schlagworte: Medien, Presse, Russland, Ukraine, NEU
zur Startseite von epd medien