DJV äußert Sorge um MDR bei Wahlsieg der AfD - epd medien

01.09.2026 13:53

Im Fall eines Wahlsiegs will die AfD aus dem MDR-Staatsvertrag aussteigen. Der Deutsche Journalisten-Verband schlägt Alarm: Er sieht Arbeitsplätze und redaktionelle Kompetenz in Gefahr.

Dresden (epd). Die Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen warnen vor den Folgen einer Kündigung des MDR-Staatsvertrags. Eine massive Verkleinerung oder gar Zerschlagung der MDR-Angebote gefährde Arbeitsplätze und schwäche die "gewachsene redaktionelle Kompetenz und regionale Berichterstattung" vor Ort, heißt es in einer am Dienstag in Dresden verbreiteten Erklärung der Verbände.

Für den Fall eines Wahlsiegs der AfD in Sachsen-Anhalt am Sonntag und einer Regierungsübernahme hat die Partei angekündigt, medienrechtliche Staatsverträge inklusive des MDR-Staatsvertrags zu kündigen. Sie will damit nach eigenen Angaben "echten Reformdruck" erzeugen. Wegen einer zweijährigen Kündigungsfrist blieben die Angebote der Drei-Länder-Anstalt MDR aber zunächst erhalten.

Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schützen

Nach der Frist und bei einer wirksamen Kündigung müsse die Medienlandschaft Mitteldeutschlands neu geordnet werden, erklärten die Verbände. Das habe Folgen für "Strukturen, Finanzierung und die Menschen, die den MDR tragen". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe aber "in seiner journalistischen Unabhängigkeit, seinem gesetzlichen Auftrag und in den Arbeitsgrundlagen seiner Beschäftigten nicht infrage gestellt werden".

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei "kein Rundfunk der Regierung und kein Verlautbarungsorgan von Parteien". Er gehöre der demokratischen Öffentlichkeit. "Seine Unabhängigkeit zu schützen heißt, freie Information und freie Meinungsbildung zu sichern", hieß es.

In Sachsen-Anhalt ist für die Kündigung des MDR-Staatsvertrags ein Parlamentsbeschluss erforderlich. Eine Kündigung wäre für die AfD daher nur im Fall einer absoluten Mehrheit sicher umsetzbar. Die AfD-Landesregierung müsste anschließend entweder einen neuen MDR-Vertrag mit Sachsen und Thüringen aushandeln oder eine neue öffentlich-rechtliche Anstalt für die landesweite Versorgung aufbauen. Der MDR würde in diesem Fall als Zwei-Länder-Anstalt weiterbestehen.

lob/rid



Zuerst veröffentlicht 01.09.2026 15:53 Letzte Änderung: 01.09.2026 16:18

Schlagworte: Wahlen, Bundesländer, Medien, NEU

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