04.09.2026 05:18
Washington (epd). Das Bezirksgericht in Boston hat sich mit der Klage mehrerer Bildungsverbände und Gewerkschaften gegen die vorgesehene Laufzeitbegrenzung von Visa für ausländische Journalisten und Studierende in den USA befasst. Nach der Anhörung am Donnerstag (Ortszeit) gab es noch keine Entscheidung. Zu den Klägern gehört unter anderem die Journalistengewerkschaft News Guild-CWA.
Gewerkschaftspräsident Jon Schleuss äußerte sich nach der Anhörung im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) optimistisch. Die Gewerkschaft zitierte Richter F. Dennis Saylor IV, wonach die Regel möglicherweise "irreparablen Schaden" verursache. Er habe Probleme, eine "wirklich rationale Verbindung" zur nationalen Sicherheit zu sehen.
Die Klage richtet sich gegen eine neue Regelung des Heimatschutzministeriums von Mitte Juli. Die Laufzeit von Journalisten-Visa soll demnach auf 240 Tage verkürzt werden, eine Verlängerung auf Antrag möglich sein. Bisher war das sogenannte I-Visum für Journalisten bis zu fünf Jahre gültig. Visa für Studierende sollen künftig auf vier Jahre begrenzt sein. Die Neuregelung soll am 15. September in Kraft treten.
Die Kläger argumentieren, dass die Regelung gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act) verstoße. Es gebe keine ausreichende Kosten- und Nutzenrechnung. Auf vorliegende Bürgerkommentare zur vorgeschlagenen Änderung sei das Heimatschutzministerium nicht im Detail eingegangen und habe "weniger belastende Alternativen" nicht in Betracht gezogen.
Das Heimatschutzministerium hielt in einem Antrag vor Gericht dagegen, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße. Es handle entsprechend seiner weitreichenden Befugnisse zum Schutz der nationalen Sicherheit. Richter Saylor könnte nun eine einstweilige Verfügung erlassen, um die Klage gründlicher zu prüfen, oder er könnte zugunsten einer der Parteien entscheiden.
ege
Zuerst veröffentlicht 04.09.2026 07:18 Letzte Änderung: 04.09.2026 09:25
Schlagworte: USA, Medien, Ausland, NEU
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