Experte zu US-Meta-Vergleich: Verfahren hat Rolle der EU gestärkt - epd medien

12.09.2026 07:30

Das US-Zivilverfahren gegen den Tech-Riesen Meta wegen der Gefährdung von minderjährigen Nutzern hat viel Aufsehen erregt. Der Experte Matthias C. Kettemann sieht darin auch eine Stärkung der EU-Haltung zu dem Thema.

Matthias Kettemann

Frankfurt a.M. (epd). Der Internetrechts-Experte Matthias C. Kettemann misst dem zivilrechtlichen Vergleich zwischen Meta und zahlreichen US-Bundesstaaten eine hohe Bedeutung für die EU zu. Die Verpflichtung, die Geldsumme zu zahlen, werde Meta nicht wehtun, sagte der Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der Universität Innsbruck dem epd. "Die Änderungen, zu denen das Unternehmen verpflichtet wurde, aber schon." Diese erhöhten den Druck auf die Konzerne und stärkten die Rolle der EU. Der Experte verwies dabei auf die rechtlich nicht bindenden Empfehlungen der EU-Kommission zur Umsetzung des Jugendschutzes im Digital Services Act (DSA), die 2025 veröffentlicht wurden.

Hintergrund ist das von mehr als 20 US-Bundesstaaten angestrengte Zivilverfahren gegen den Technologie-Riesen Meta in Kalifornien, das Ende August mit einem Vergleich zu Ende ging. Meta wies die Vorwürfe zwar zurück, erklärte sich aber zu einer Zahlung von bis zu 17 Milliarden Dollar bereit. Zudem verpflichtete sich Meta zu tiefgreifenden Änderungen beim Jugendschutz, um das Suchtrisiko für Kinder zu reduzieren.

Klage gegen Design an sich

Kettemann betonte auch im Hinblick auf künftige Klagen: "Zum ersten Mal wurde nicht gegen Inhalte auf den Plattformen geklagt, sondern gegen das Design an sich als fehlerhaftes Produkt, das vor allem Jugendliche in Gefahr bringt", sagte der Professor, der auch Leiter des Forschungsprogramm "Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen" am Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut in Hamburg ist.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Meta für Minderjährige auf Facebook und Instagram Zeitbeschränkungen von zwei Stunden pro Tag einführen soll, die nur mit elterlicher Erlaubnis aufgehoben werden könnten. Benachrichtigungen der Apps sollen Minderjährige nicht mehr während der Schule und nicht nachts erhalten. Zudem soll Meta Jugendlichen einen nicht personalisierten Feed anbieten, um Endlos-Scrollen zu vermeiden. Meta soll weiterhin die Überprüfung des Alters verbessern und Eltern sollen bessere Tools erhalten, um die Nutzung der Apps zu reglementieren.

Verantwortung der Eltern

Durch die Maßnahmen bleibe die genuine Art eines sozialen Netzwerkes bestehen, erläuterte Kettemann. Aber eine "gesündere Nutzung" sei sichergestellt. Der Experte hob daneben auch die Verantwortung der Eltern bei der Nutzung von sozialen Netzwerken durch Kinder hervor. "Die Maßnahmen reimportieren zwar die Verantwortung für die Nutzung von sozialen Netzwerken in die Familien - da gehört sie aber auch hin."

ema



Zuerst veröffentlicht 12.09.2026 09:30

Schlagworte: USA, EU, Medien, Justiz, Internet, INT

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