Grundstücks-Streit mit jüdischer Loge: HR behält sich Neubewertung vor - epd medien

16.09.2026 07:10

Rund 2.000 Quadratmeter des früheren Logenareals von B'nai B'rith in Frankfurt am Main sollen bei der Entschädigung 1952 für enteignete Immobilien nicht berücksichtigt worden sein. Der Hessische Rundfunk weist den Vorwurf einer bewussten Benachteiligung jedoch zurück.

Frankfurt a.M. (epd). Im Streit mit der jüdischen Loge B'nai B'rith über eine möglicherweise zu niedrige Entschädigung für enteignete Immobilien behält sich der Hessische Rundfunk (HR) eine Neubewertung vor. Der Sender verwies auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) auf eine bereits im vergangenen Juni angekündigte, unabhängige Studie des Historikers Hans-Ulrich Wagner vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut). Diese widme sich anlässlich des 80-jährigen Bestehens der Rundfunkanstalt der Aufarbeitung der Gründungsgeschichte und umfasse auch die damaligen Eigentumsverhältnisse.

Der HR werde sich selbstkritisch mit den Ergebnissen der Studie befassen, hieß es. "Dazu zählt eine ergebnisoffene Neubewertung des Sachverhalts der Loge B'nai B'rith im Falle von neuen Erkenntnissen."

Sender widerspricht "Spiegel"-Bericht

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (38/2026) hatte unter der Überschrift "Plötzlich verschwanden fast 2.000 Quadratmeter" zuerst über die Vorwürfe von B'nai B'rith gegen den HR berichtet. Demnach fiel die Entschädigungszahlung der Rundfunkanstalt in Höhe von 162.000 Mark für in der NS-Zeit enteignete Grundstücke der Loge in Frankfurt am Main 1952 unter Umständen zu niedrig aus. So soll ein Wertgutachter aus der Gesamtfläche des Logenareals von 4.730 Quadratmetern rund 2.000 Quadratmeter herausgerechnet haben. Die Gründe hierfür sind laut "Spiegel"-Bericht bislang unaufgeklärt.

Der HR widersprach der "Spiegel"-Berichterstattung in einer am 10. September online veröffentlichten Mitteilung. Das Magazin erwecke in seiner Berichterstattung den Eindruck, der HR habe 1952 bei der Restituierung beziehungsweise Entschädigung jüdischen Eigentums "wissentlich und absichtlich ein Grundstück bei der Wertermittlung unberücksichtigt gelassen, um die Entschädigungssumme zu senken", heißt es darin. "Diese Darstellung ist nach unserem heutigen Kenntnisstand falsch. Sie wird durch die dem HR bislang bekannten und zugänglichen historischen Dokumente nicht bestätigt."

Die betroffenen Liegenschaften an der Eschersheimer Landstraße im Frankfurter Westend-Süd nutzte der HR nur in seiner Anfangszeit für den Sendebetrieb. Sie wurden bereits in den 50er Jahren verkauft.

Loge fordert Begründung

B'nai B'rith wandte sich nach eigener Darstellung erstmals im Sommer 2024 in der Sache an den HR. Die Loge verlangt nach Angaben ihres Präsidenten Ralph Hofmann eine historische Begründung dafür, dass das Grundstück nicht vollständig berücksichtigt wurde. Eine zugesagte schriftliche Stellungnahme der Rundfunkanstalt stehe weiter aus.

Der Landesverband Hessen des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) forderte den HR zu einer "transparenten Aufarbeitung des Sachverhalts" auf. Der Sender müsse nachweisen, dass er "im Sinne der Erinnerungskultur an die jüdischen Opfer der NS-Zwangsenteignung handelt und in einen konstruktiven Dialog mit der Loge tritt", erklärte die Journalistengewerkschaft.

nbl



Zuerst veröffentlicht 16.09.2026 09:10

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Geschichte, Judentum, nbl

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