24.09.2026 11:58
Washington, Frankfurt a.M. (epd). Ein Bundesgericht in Washington hat angeordnet, den drei von US-Präsident Donald Trump aus dem Weißen Haus ausgeschlossenen Medienunternehmen vorerst wieder Zugang zu gewähren. Die entzogenen Presseausweise für das Weiße Haus müssten unverzüglich zurückgegeben und wieder in Kraft gesetzt werden, hieß es in einer schriftlichen Begründung des Richters Timothy J. Kelly am Donnerstag in Washington. Damit gab der Richter einem Eilantrag der von US-Präsident Donald Trump ausgeschlossenen Medien in einer einstweiligen Verfügung statt. Die Anordnung gilt für 14 Tage. Die Regierung kann gegen die Entscheidung vorgehen.
US-Präsident Trump hatte am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass er den Beschäftigten der Kabelsender CNN und "MS Now" sowie der zum deutschen Medienkonzern Axel Springer gehörenden Plattform "Politico" die Akkreditierung für das Weiße Haus entziehe. Er warf ihnen vor, "Erfindungen und Lügen" zu verbreiten.
In seiner Entscheidung äußerte Kelly Zweifel an dem Ausschluss der betroffenen Mitarbeiter. Die Akkreditierungen seien entzogen worden ohne ein verfassungsrechtlich angemessenes rechtsstaatliches Verfahren, hieß es. Außerdem verstoße der Ausschluss der Medien wahrscheinlich gegen das Interesse der Kläger und der Öffentlichkeit an der Aufrechterhaltung des vorherigen Zustandes angesichts der Bedeutung der freien Presse. Zudem hätte die Regierung den Medienunternehmen Gelegenheit geben müssen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
In einem Antrag für das Verfahren hatte ein Vertreter des Justizministeriums erklärt, die betroffenen Medien hätten professionelle Standards missachtet und vertrauliche Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit veröffentlicht. Der Zugang zum Weißen Haus sei kein Recht, sondern ein Privileg.
Der Anwalt Theodore Boutrous, der die Nachrichtenorganisationen vertritt, zeigte sich in einem Online-Artikel von "MS Now" in New York am Donnerstag erfreut über die Anordnung. Die Entscheidung bekräftige die Pressefreiheit, rechtsstaatliche Verfahren und die Rechtsstaatlichkeit. "Wir wissen das rasche Handeln des Gerichts sehr zu schätzen", erklärte der Anwalt.
Die Medienunternehmen hatten eine sofortige Rücknahme des Ausschlusses gefordert und am Montag Verfassungsklage beim Bundesbezirksgericht in Washington D.C. eingereicht. Sie warfen Trump vor, er verstoße damit gegen die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit. Zahlreiche Medienunternehmen haben sich auf die Seite der betroffenen Kolleginnen und Kollegen gestellt und das Verbot verurteilt, auch der Trump nahe stehende Kabelsender Fox News.
Auch der Auslandssender Deutsche Welle hatte sich solidarisch gezeigt. Zu der gerichtlichen Entscheidung vom Donnerstag sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass dies ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit und die rechtsstaatliche Überprüfung staatlicher Eingriffe in die journalistische Arbeit sei.
Mehrere Rechtsexperten bezweifelten die Rechtmäßigkeit von Trumps Vorstoß. Das Weiße Haus habe sich generell für die Medien geöffnet und dürfe diese nun nicht wegen ihrer Berichterstattung diskriminieren, sagte der Verfassungsexperte Steve Vladeck dem Rundfunksender NPR.
Trump hatte Richter Kelly 2017 ernannt. 2018 urteilte der Jurist in einem Verfahren über die Rechte von Medien gegen den Präsidenten. Damals ging es darum, dass Trump dem CNN-Reporter Jim Acosta die Akkreditierung entzogen hatte. Das sei unzulässig gewesen, urteilte Kelly.
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Zuerst veröffentlicht 24.09.2026 13:58 Letzte Änderung: 24.09.2026 15:52
Schlagworte: USA, Medien, Justiz, Pressefreiheit, NEU
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