29.09.2026 13:55
Erfurt (epd). Das Thüringer Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Landesmediengesetzes beschlossen. Vorgesehen seien unter anderem neue Möglichkeiten für private Rundfunkveranstalter, kommerzielles Lokalradio und eine Weiterentwicklung der Bürgermedien, teilte der Chef der Staatskanzlei, Stefan Gruhner (CDU), am Dienstag in Erfurt mit. Ermöglichen soll die Novelle unter anderem eine redaktionelle Zusammenarbeit zwischen den beiden privaten Radiovollprogrammen Landeswelle Thüringen und Antenne Thüringen.
Künftig sollen private Rundfunkveranstalter sogenannte Funkhausmodelle bilden können. Dafür soll die bisherige Begrenzung auf ein Hörfunkvollprogramm je Veranstalter auf zwei Vollprogramme angehoben werden. Damit könnten Kooperationen und gemeinsame Strukturen erlaubt werden.
Erstmals soll laut Gruhner zudem kommerzielles Lokalradio in Thüringen zugelassen werden. Dadurch entstünden neue Möglichkeiten für private Hörfunkangebote mit einem Schwerpunkt auf Themen aus einzelnen Städten und Regionen.
Auch die Bürgermedien werden den Plänen der Landesregierung zufolge als lokale Plattformen für Information, Austausch und Beteiligung weiterentwickelt. Bürgerinnen und Bürger könnten sich dabei auch unabhängig von der eigenen Produktion von Sendungen oder der Teilnahme an Kursen in lokale Öffentlichkeiten einbringen.
Der Gesetzentwurf werde nun zur weiteren Beratung an den Thüringer Landtag übermittelt, sagte Gruhner. Er warb zugleich warb für eine zügige Beratung der Novelle.
In Thüringen gibt es mit Landeswelle Thüringen und Antenne Thüringen derzeit zwei private Radiovollprogramme. Antenne Thüringen wird von der Antenne Thüringen GmbH betrieben, an der unter anderem die RTL Group, die Suhler Verlagsgesellschaft und der Verlag Dierichs beteiligt sind. Zu den Eigentümern der Landeswelle Thüringen zählt Regiocast. Beide Sender kooperieren bereits seit 2023 - als die Landeswelle Thüringen von Erfurt an den Sitz von Antenne Thüringen in Weimar umzog - bei Räumlichkeiten, Vertrieb und Buchhaltung. Durch die geplante Novelle des Landesmediengesetzes würde auch eine redaktionelle Zusammenarbeit zulässig.
Die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) hatte kürzlich die quantitativen Programmauflagen für den Informationsanteil und die Regionalisierung in den privaten Radiovollprogrammen Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen für zwölf Monate ausgesetzt. Zu Begründung führte sie die "erheblich verschlechterte wirtschaftliche Lage für Medienschaffende" an.
Nach Einschätzung der TLM unterschritt Antenne Thüringen die Vorgaben in den vergangenen Jahren deutlich, Landeswelle Thüringen erfüllte sie nur annähernd. Ein Anfang 2026 deswegen gegen Antenne Thüringen eingeleitetes Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Sender widerspricht der Analyse der TLM und erklärte, eigene Nachweise über die Erfüllung der Programmauflagen vorgelegt zu haben.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Bürgermedien Thüringen forderte unterdessen mehr Planungssicherheit für gemeinnützige Bürgermedien. Dafür sei eine verlässliche Förderung ihrer Bildungsarbeit nötig. Die redaktionelle Arbeit müsse dabei unabhängig von staatlicher Förderung bleiben.
lob/nbl
Zuerst veröffentlicht 29.09.2026 15:55
Schlagworte: Medien, Bundesländer, #sagsmir, lob, nbl
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