02.10.2026 13:20
Wiesbaden (epd). Die schwarz-rote Landesregierung in Hessen will das Gesetz über den Hessischen Rundfunk (HR) ändern. Unter anderem soll die Zahl der Radiosender bis 2030 von derzeit sechs auf höchstens vier Programme verringert werden, wie aus dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zum "Vierten Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften" hervorgeht. Zugleich sollen Rundfunkrat und Verwaltungsrat gestärkt, das Gehalt des HR-Intendanten künftig gedeckelt und journalistische Grundsätze wie Ausgewogenheit, Objektivität und Meinungsvielfalt ausdrücklich im Gesetz verankert werden.
Änderungen am HR-Gesetz sind unter anderem durch den Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) nötig. Zugleich würden die notwendigen Anpassungen zum Anlass für weitere Reformen genommen, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den der Landtag am Donnerstag in erster Lesung beriet. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Nach dem Entwurf darf der HR ab dem kommenden Jahr nur bis zu fünf terrestrisch verbreitete Radioprogramme anbieten, davon maximal vier als alleiniger Veranstalter. Ab 1. Januar 2030 sollen es höchstens vier Programme sein, darunter maximal drei eigene. Derzeit veranstalte der HR die Radiowellen HR1, HR2-Kultur, HR3 und HR4 sowie gemeinsam mit dem Südwestrundfunk (SWR) und dem Saarländischen Rundfunk (SR) die junge Welle Dasding. Hinzu kommt die Infowelle HR Info, die künftig mit dem Radiosender SWR Aktuell und dem trimedialen Angebot SR Info enger kooperieren soll.
Der HR hatte bereits in seiner im Sommer 2024 vorgestellten Radiostrategie in Aussicht gestellt, es könne bis 2032 dazu kommen, dass von den damals sechs Radiowellen nur noch drei als Vollprogramme weitergeführt werden. Dazu, welche Radiowellen weitergeführt werden könnten, wurde damals keine Aussage getroffen.
Die Novellierung des HR-Gesetzes sieht auch eine Präzisierung des gesetzlichen Programmauftrags des HR vor. Das HR-Gesetz soll um einen Passus ergänzt werden, der den Sender "in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet". Zudem soll er "Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen". Insbesondere bei der Berichterstattung in den Informations- und Bildungsangeboten habe "er auf Sachlichkeit und Ausgewogenheit hinzuwirken".
Das Gehalt der Intendantin oder des Intendanten soll künftig auf ein Äquivalent der hessischen Beamtenbesoldung B 11 begrenzt werden. Die entspricht derzeit einem Brutto-Jahresgehalt von rund 209.000 Euro. Der derzeitige HR-Intendant Florian Hager erhielt 2024 ein Gehalt in Höhe von 255.000 Euro.
Der HR soll darüber hinaus ein verbindliches Vergütungssystem für außertariflich Beschäftigte schaffen, das sich an der Bezahlung im öffentlichen Dienst des Landes orientiert und im Internet veröffentlicht wird. Bereits bestehende Verträge bleiben während ihrer vereinbarten Laufzeit unberührt, bei Verlängerungen soll die neue Begrenzung gelten.
Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Datenschutzaufsicht für den HR neu geregelt werden. Zuständig wäre künftig der gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Der medienpolitische Sprecher hessischen der CDU-Fraktion, Dirk Bamberger, erklärte: "Wie viele öffentliche Institutionen steht auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter wachsendem Druck." Verlorengegangenes Vertrauen müsse durch Qualität, Transparenz und nachvollziehbares Handeln zurückgewonnen werden. Ziel der Novelle sei "ein leistungsfähiger, transparenter und wirtschaftlich aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der seinen Auftrag effizient erfüllt und gesellschaftliche Akzeptanz sichert".
Bamberger verwies dazu auch auf eine im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung der Kontrollgremien: Rundfunkrat und Verwaltungsrat sollen bei möglichen Verstößen erweiterte Befugnisse erhalten, etwa durch zusätzliche Möglichkeiten zur Akteneinsicht sowie die Einbindung externer Sachverständiger und Gutachten.
Die medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Esther Kalveram erklärte, der HR habe früh begonnen, Strukturen zu verändern, digitaler zu denken und Kooperationen auszubauen. "Das begrüßen wir ausdrücklich." Die Aufgabe des Gesetzgebers sei es nun, dafür den passenden Rahmen zu setzen: "klar, transparent und mit Respekt vor der Unabhängigkeit des Rundfunks".
nbl
Zuerst veröffentlicht 02.10.2026 15:20
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, Hessen, HR
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