OVG Münster hebt Sperrverfügungen gegen Pornoseiten auf - epd medien

09.10.2026 13:53

Die Pornoseiten Pornhub und Youporn, die von Zypern aus betrieben werden, sind nicht ausreichend gegen den Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt. Sperrverfügungen gegen deutsche Internetanbieter sollten helfen, doch die hat das Oberverwaltungsgericht NRW jetzt kassiert.

Münster (epd). Internet-Provider müssen die Internetseiten Pornhub und Youporn vorläufig nicht blockieren. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hob am Freitag mit zwei Eilbeschlüssen entsprechende Sperrverfügungen der Landesanstalt für Medien NRW auf. Diese verstießen gegen europäisches Recht, argumentierten die Richter. Die Medienanstalt sei für Maßnahmen zum Jugendmedienschutz nicht zuständig, da dieser seit Februar 2024 für die gesamte Europäische Union einheitlich durch den europäischen Digital-Services-Act (DSA) geregelt werde. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. (AZ: 13 B 1351/25, 13 B 1359/25).

Auf den Internetplattformen Pornhub und Youporn bietet das in Zypern ansässige Unternehmen Aylo Freesites (früher: Mindgeek) pornografische Videos an, ohne durch ein wirksames Altersverifikationssystem Kinder und Jugendliche vom Zugang auszuschließen. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte dem Unternehmen 2020 unter Hinweis auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ohne Erfolg untersagt, die Internetseiten in dieser Form weiter anzubieten. 2024 erließen die Landesmedienanstalten Sperrverfügungen gegen in Deutschland ansässige Netzanbieter, die die Angebote verbreiteten.

Beschwerde der Landesanstalt für Medien gescheitert

Auf den dagegen gerichteten Antrag von Aylo Freesites entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2025 in zwei Eilverfahren, dass die Seiten Pornhub und Youporn bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für Internetnutzer in Deutschland nicht gesperrt werden müssen. Die dagegen gerichteten Beschwerden der Landesanstalt für Medien NRW blieben nun beim Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

Die Angebote der Pornoseiten ohne Altersverifikation stünden zwar nicht im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, führte das Gericht aus. Ein Verstoß gegen diese deutschen Vorgaben könne der in Zypern ansässigen Plattformbetreiberin jedoch nicht vorgeworfen werden, da sich Online-Anbieter nur an die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat geltenden Gesetze halten müssten.

Gericht: Zypern und EU-Kommission zuständig für Maßnahmen

Der Jugendmedienschutz werde seit Februar 2024 für die gesamte Europäische Union einheitlich durch den europäischen Digital Services Act (DSA) geregelt, führten die Richter aus. Eine Regulierung auf nationaler Ebene komme daneben nicht mehr in Betracht. Für behördliche Maßnahmen sei grundsätzlich der Mitgliedstaat zuständig, in dem der jeweilige Plattformbetreiber seinen Hauptsitz hat, für die Plattform Youporn also Zypern. Für Maßnahmen gegen die Plattform Pornhub, die wegen der besonders hohen Zahl aktiver Nutzer als sehr große Online-Plattform eingestuft worden ist, sei die Europäische Kommission zuständig. Diese habe bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und prüfe einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen des DSA.

Im Juli 2025 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entsprechende Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegen deutsche Internetanbieter noch für zulässig erklärt. (AZ: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG)

lwd



Zuerst veröffentlicht 09.10.2026 15:53 Letzte Änderung: 09.10.2026 16:32

Schlagworte: Justiz, Medien, Internet, Jugendschutz, #sagsmir, NEU

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