19.10.2026 08:03
Köln (epd). Anfang November startet der vierte Meldedatenabgleich zum Rundfunkbeitrag. Dann übermitteln die Einwohnermeldeämter wieder Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ziel sei es, den eigenen Datenbestand zu aktualisieren und bislang nicht erfasste beitragspflichtige Wohnungen zu ermitteln, erklärte der Beitragsservice auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Montag in Köln. Rechtlich ist vorgeschrieben, dass grundsätzlich alle vier Jahre ein Meldedatenabgleich stattfindet. Der Abgleich der Meldedaten und der Versand sämtlicher Klärungsschreiben soll spätestens Ende kommenden Jahres beendet sein. Bis jedoch alle Vorgänge abschließend bearbeitet seien, werde es voraussichtlich bis Ende 2028 dauern.
Dieser Abgleich leiste "einen wichtigen Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit", hieß es. Er sorge dafür, dass sich alle Zahlungspflichtigen gleichmäßig an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligten. Im Zeitraum vom 9. November bis zum 8. Dezember würden die Meldedaten sämtlicher volljähriger gemeldeter Personen in mehreren Tranchen übermittelt, erklärte der Beitragsservice. Danach beginne der Datenabgleich.
Lasse sich eine Person nicht direkt einer Wohnung aus dem Bestand des Beitragsservice zuordnen, werde diese gefragt, ob für die Wohnung bereits Rundfunkbeitrag gezahlt werde. Eine bisher nicht erfasste Wohnung könne so auch angemeldet werden. Wer nicht auf das Schreiben reagiere, werde automatisch für den Rundfunkbeitrag angemeldet.
Auch nach einer Direktanmeldung ist es dem Beitragsservice zufolge noch möglich mitzuteilen, dass für die entsprechende Wohnung bereits Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Ebenso könne eine Befreiung oder eine Ermäßigung von der Zahlungspflicht beantragt werden.
Die drei bisherigen bundesweiten Meldedatenabgleiche gab es in den Jahren 2013, 2018 und 2022. Der Beitragsservice hält dieses Instrument weiterhin für erforderlich: Nur so lasse sich ein aktueller Datenbestand sicherstellen. Die automatischen Meldungen der Einwohnermeldeämter beispielsweise zu Umzügen oder Sterbefällen und die sonstigen Erhebungsmöglichkeiten des Beitragsservice reichten nicht aus, um sämtliche beitragspflichtigen Wohnungen zuverlässig zu erfassen.Grundlage für den bundesweiten Meldedatenabgleich ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Darin verankerten die Bundesländer 2020, dass dieser Abgleich ab 2022 grundsätzlich alle vier Jahre stattfindet.
Entfallen kann er nur, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erklärt, der Datenbestand sei noch aktuell. In ihrem jüngsten 25. Bericht hält die KEF den Meldedatenabgleich 2026 für notwendig, da sich regelmäßig über die Jahre der Datenbestand des Beitragsservice verschlechtere.
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor.
vnn
Zuerst veröffentlicht 19.10.2026 10:03 Letzte Änderung: 19.10.2026 10:57
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, #erklärsmir, NEU
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