10.12.2025 07:50
Mainz (epd). Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) will eine geringere Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorschlagen. Sie plant, den Bundesländern eine Anhebung um nur noch 28 Cent auf monatlich 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 zu empfehlen, wie aus dem Entwurf des 25. KEF-Berichts hervorgeht, der dem epd vorliegt. Hintergrund ist die Annahme, dass es künftig höhere Finanzerträge bei den Sendern und mehr beitragspflichtige Wohnungen geben wird. Im Februar 2024 hatte die KEF empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen.
Weil die Bundesländer dies nicht umsetzten, reichten ARD und ZDF Ende 2024 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden wurde. Der Rundfunkbeitrag beläuft sich seit Anfang 2025 weiterhin auf monatlich 18,36 Euro. Für den 10. Dezember hat die KEF die Anstalten und die Länder zu getrennten Anhörungen zu ihrem Berichtsentwurf eingeladen. Ihren 25. Bericht will die Kommission im Februar 2026 veröffentlichen.
Die KEF ist der Auffassung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio durch eine Beitragshöhe von 18,64 Euro ab 2027 bedarfsgerecht finanziert sind, und zwar für gesamte vierjährige Periode von 2025 bis 2028. Das ist ein durchaus überraschendes Ergebnis, weil die neue Beitragshöhe auch Einnahmeausfälle bei den Anstalten kompensiert und ebenso eine geringfügige Erhöhung des Finanzbedarfs der Sender berücksichtigt.
So konstatiert die KEF in ihrem Berichtsentwurf, die Anstalten seien wegen der ausgebliebenen Beitragserhöhung "seit dem 1. Januar 2025 nicht ihrem Bedarf entsprechend finanziert". Diesen Ausfall taxiert sie auf 269,6 Millionen Euro pro Jahr. Das ergibt somit bis Ende 2026 einen Beitragsausfall von 538,3 Millionen Euro. Diesen Betrag hat die KEF als rückwirkende Kompensation in die neue Beitragshöhe ab 2027 eingepreist.
Außerdem will die Kommission den bis Ende 2028 bisher genehmigten Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradios erhöhen. Sie begründet dies mit inflationsbedingten Kostensteigerungen bei den Sendern. Die KEF will den Finanzbedarf um 357 Millionen Euro anheben, auf dann 42 Milliarden Euro für die vier Jahre - ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber den Feststellungen der KEF von 2024. Pro Jahr hätten die Anstalten dann ein durchschnittliches Budget von 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Zu decken ist der Finanzbedarf ganz überwiegend aus den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, der grundsätzlich von jedem Haushalt zu bezahlen ist. Zudem werden von der KEF noch etwa Werbe-, Sponsoring- und Finanzerträge sowie Rücklagen und Eigenmittel berücksichtigt. Letztere sind Gelder aus der Vorperiode, die die Sender nicht verwendet haben, weil sie beispielsweise Investitionen verschoben haben. Diese Eigenmittel senken dann den Finanzbedarf der Sender bis 2028.
Die KEF erwartet laut ihrem Berichtsentwurf, dass es künftig deutlich mehr beitragspflichtige Wohnungen und weniger Befreiungen von der Beitragspflicht geben wird. Von 40,5 Millionen Wohnungen 2025 steigt laut Kommission die Anzahl auf 41,4 Millionen im Jahr 2028 - ein Plus von 2,3 Prozent. Die KEF verweist vor allem auf zwei Punkte - "gestiegene Zu- und Rückwanderungsbewegungen" nach Deutschland und das vom Bund aufgelegte "Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität", aus dem auch der Wohnungsbau gefördert werden soll. Bereits ein moderater Anstieg der Wohnungsanzahl sorgt für zusätzliche Beitragseinnahmen im dreistelligen Millionenbereich. So heißt es im Berichtsentwurf indirekt: Gibt es kumuliert ein Prozent mehr Wohnungen innerhalb von zwei Jahren, steigen die Beitragserträge um rund 400 Millionen Euro für vier Jahre an.
Außerdem geht die KEF von höheren Finanzerträgen bei den Anstalten aus. Sie sollen bis Ende 2028 um 123 Millionen Euro höher ausfallen als noch 2024 angenommen. Die KEF erwartet, dass die Anstalten aufgrund der aktuellen Marktentwicklung höhere Zinserträge erzielen werden. Den zu erreichenden Zinssatz setzt sie von bisher 2,25 auf 2,75 Prozent herauf. Darüber hinaus hat die KEF bei den Anstalten höhere Eigenmittel festgestellt. Mit Stand von Ende 2024 lagen diese um 463 Millionen Euro über den bisherigen Annahmen.
Aufgrund dieser Faktoren kommt die KEF in ihren Berichtsentwurf zu der Auffassung, dass ab 2027 eine Beitragshöhe von 18,64 Euro ausreichend ist. Der Beitrag verteilt sich dabei wie folgt: 13,02 Euro für die ARD, 4,80 Euro für das ZDF und 47 Cent für das Deutschlandradio. Die verbleibenden 35 Cent entfallen auf die Landesmedienanstalten.
In ihrem Berichtsentwurf schreibt die KEF ferner, dass die neuen Regelungen des Reformstaatsvertrags "noch keinen nennenswerten Einfluss" auf die Feststellung des Finanzbedarfs der Sender hätten. Die Kommission erwartet "eine wesentliche finanzbedarfsrelevante Wirkung erst in den Jahren ab 2029".
Anfang Dezember 2025 war der Reformstaatsvertrag der Bundesländer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft getreten. Dadurch müssen ARD und ZDF ihr TV-Spartenangebot Anfang 2027 durch Zusammenlegungen reduzieren. Die ARD muss ferner die Anzahl ihrer Radioprogramme verringern, ebenfalls Anfang 2027.
Die geplante Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags trat dagegen am 1. Dezember nicht in Kraft. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen hatten sie nicht unterzeichnet. Mit der Novelle wollten die Länder das Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 2027 reformieren, zugleich sollte die Beitragshöhe bis Ende 2026 unverändert bei 18,36 Euro bleiben. Bis dahin sollten die Anstalten angesammelte Rücklagen zusätzlich einsetzen.
vnn
Zuerst veröffentlicht 10.12.2025 08:50
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, KEF, vnn, ema
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