28.10.2026 15:06
Hamburg (epd). Die für den Block-Prozess zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg hat den Beschwerden der "Zeit" gegen Durchsuchungsbeschlüsse in Teilen stattgegeben. So habe die Kammer mit einer Abänderung ihres ursprünglichen Beschlusses deutlich gemacht, dass lediglich die Tonaufzeichnungen von Aussagen der mutmaßlich geschädigten jüngsten Block-Tochter umfasst seien, teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Die vorläufige Sicherstellung der Aufzeichnungen, die eine ältere Tochter betreffen, sei für rechtswidrig erklärt worden. Die Beschwerden seien nun dem Hanseatischen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt worden.
Die Unternehmerin Christina Block und weitere Angeklagte müssen sich derzeit strafrechtlich vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Block wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, die sich beim Vater in Dänemark aufhielten, in Auftrag gegeben zu haben. Die "Zeit"-Journalistin Anne Kunze hatte für den Podcast "House of Block", der seit Ende September läuft, diese beiden Kinder von Block interviewt. Die Gespräche fanden kurz nach der mutmaßlichen Entführung am Silvesterabend 2023 in einem "Safe House" in Dänemark statt. Teile davon sind im Podcast zu hören.
Die Kammer habe die angefochtenen Beschlüsse auch insoweit aufgehoben, als die Durchsuchungen zunächst auch mit dem Ziel der Sicherstellung von Vertragsunterlagen angeordnet wurden, teilte das Gericht mit. Daran halte die Kammer nicht weiter fest. Die "Zeit"-Journalistin habe über ihren anwaltlichen Beistand erklärt, es gebe keine schriftlichen Verträge zwischen ihr oder dem Verlag und der Familie Block. Es sei auch kein Geld gezahlt worden. "Die Kammer zieht diese Angaben nicht in Zweifel", hieß es.
Im Übrigen halte die Kammer an ihrer bisherigen Auffassung fest und bestätige die vorläufige Sicherstellung der Datensicherung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Journalistin habe die damals 13 Jahre alte Tochter am 15. Januar 2024 unmittelbar nach dem mutmaßlichen Geschehen und noch vor umfassenden polizeilichen Vernehmungen im Beisein ihres Vaters, seiner Ehefrau und des zehn Jahre alten Bruders über mehrere Stunden befragt. Eine "besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch und im Beisein anderer Autoritätspersonen" könne zu "erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf die Zeugenaussagen" führen, so das Gericht.
Es stehe zu befürchten, dass die Kammer ohne eingehende Prüfung der Gesprächsinhalte - einschließlich der von der Journalistin gestellten Fragen - keine Feststellungen mehr auf die später gegenüber der Polizei getätigten Angaben der Kinder stützen könne. Wesentliche Teile der Anklageschrift seien allein mit den späteren Angaben der kindlichen Opferzeugen unterlegt. Zu beachten sei auch, dass ein etwaiges Beschlagnahmeverbot gleichzeitig auch die Möglichkeiten der Angeklagten beschränke, dem gegen sie bestehenden Verdacht in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren entgegenzutreten.
Die Maßnahmen seien auch verhältnismäßig, weil es sich um eine beschleunigt zu führende Haftsache handele und die Kammer zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Podcastfolgen kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme gestanden habe. Der Verlag und die Journalistin hätten seit Ende September "knapp drei Jahre alte, tatnahe Originaltöne, die erkennbar von Bedeutung für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage sind", veröffentlicht. Damit sei die Kammer zur Beweisermittlung gedrängt worden.
Die Tonaufnahmen würden aufgrund der gesonderten Entscheidung des Landgerichts vom 21. Oktober bis zu einer abschließenden Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht ausgewertet, betonte das Gericht. Damit hatte das Landgericht Hamburg einem Aussetzungsantrag des Zeitverlags stattgegeben.
Nach Angaben des Zeitverlags handelt es sich um Tonbänder mit 200 Stunden Gespräch. Der Verlag teilte am 12. Oktober mit, er wehre sich gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit und habe die Unterlagen nur versiegelt übergeben, um einer Verwertung vor Abschluss der rechtlichen Prüfung vorzubeugen. Zu der angeordneten Durchsuchung war es nach Angaben des Gerichts nicht gekommen, weil die "Zeit" die verlangten Aufnahmen herausgegeben habe. Mehrere Journalistenorganisationen verurteilten das Vorgehen des Gerichts.
rid
Zuerst veröffentlicht 28.10.2026 16:06 Letzte Änderung: 28.10.2026 16:10
Schlagworte: Medien, Justiz, Zeit, Landgericht Hamburg, Block, NEU
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