Neuer Staatsvertrag erweitert Kooperationsmöglichkeiten für RBB - epd medien

04.11.2026 10:40

Der neue Staatsvertrag für den RBB, der im Oktober in Kraft trat, fordert den Sender auf, mehr mit Privatsendern zu kooperieren. Regionales oder lokales Sponsoring soll in Zukunft nicht mehr möglich sein.

Fahnen vor dem Gebäude des RBB in Berlin

Berlin/Potsdam (epd). Für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gelten seit Anfang Oktober neue rechtliche Vorgaben. Nach der von den Ländern Berlin und Brandenburg beschlossenen Novelle des RBB-Staatsvertrags darf die ARD-Anstalt nur noch sechs statt bisher sieben Hörfunkwellen betreiben, inklusive der beiden Landesprogramme für Berlin und Brandenburg. Bis zu zwei Zusatzprogramme dürfen ausschließlich online verbreitet werden, wenn der Rundfunkrat dafür nach einem Drei-Stufen-Test grünes Licht gibt. Außerdem werden mit dem neuen Gesetz die Kooperationsmöglichkeiten für den RBB erweitert.

Der RBB konnte schon früher insbesondere bei der regionalen Berichterstattung aus Berlin und Brandenburg mit Privatsendern zusammenarbeiten. Nun wird der Sender im Gesetz ausdrücklich aufgefordert, bestimmte Kooperationen einzugehen, etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen. Damit wird das von allen Bundesländern im Medienstaatsvertrag verankerte Kooperationsgebot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den RBB übertragen. In der Begründung zur RBB-Staatsvertragsnovelle führen Berlin und Brandenburg mehrere Felder für die Zusammenarbeit mit Privatsendern auf: Genannt werden neben der Programmherstellung beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Übertragungskapazitäten auf DABplus-Multiplexen sowie die journalistische Aus- und Fortbildung.

Intendantengehalt bleibt gedeckelt

Der novellierte Staatsvertrag legt darüber hinaus für den RBB fest, dass es bei Neuverträgen nur noch eine außertarifliche Vergütung für Mitglieder des Direktoriums gibt. Dem Direktorium gehören derzeit Intendantin Ulrike Demmer und die beiden Direktoren Robert Skuppin (Programm) und Nicole Küchler-Stahn (Betrieb und Produktion) an. Das Intendantengrundgehalt ist weiterhin nach Berliner Rechtsvorgaben gedeckelt: Die Obergrenze bleibt "ein Äquivalent zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11". Intendantin Demmer erhielt 2025 Bezüge in Höhe von 220.000 Euro. Sie ist die am schlechtesten bezahlte Intendantin in der ARD.

Die weitere Vergütung der RBB-Beschäftigten ergibt sich aus den Tarifverträgen. In der Begründung zum Staatsvertrag heißt es: "Übertarifliche Zulagen im Rahmen eines Zulagenkonzeptes, das der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf, bleiben möglich, soweit es hierfür im Tarifvertrag eine Grundlage gibt."

Ausgeweitet haben Berlin und Brandenburg die Werberestriktionen beim RBB. Galt bisher bereits, dass es keine lokal- und regionalbezogene Werbung geben darf, gilt dies jetzt auch für lokales oder regionales Sponsoring.

Nur Brandenburger Angebot hat eigene Leitung

Die Staatsvertragsnovelle sieht zudem vor, dass nur noch das Brandenburger Landesangebot des RBB eine eigene Leitung erhält. Für das Berliner Pendant ist das nun nicht mehr vorgesehen. Dadurch entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht. Ursprünglich galt ab Anfang 2024, als die grundlegende Neufassung des RBB-Staatsvertrags in Kraft trat, dass es für das Berliner und das Brandenburger Landesangebot eigene Leitungen geben muss. Unter anderem wegen des Umbaus im Sender wurden beide Stellen aber zunächst nicht besetzt.

Der Rundfunkrat wählte Mitte September Jana Cebulla zur Leiterin des Landesangebots Brandenburg. Sie verantwortet nun die für Brandenburg vorgesehenen regionalen Auseinanderschaltungen im RBB Fernsehen und die Wortanteile des Hörfunkprogramms Antenne Brandenburg. Sie ist direkt Programmdirektor Skuppin unterstellt. Ihre neue Aufgabe übernahm Cebulla zusätzlich zu ihrer bisherigen Aufgabe als Leiterin Programm-Management in der RBB-Programmdirektion.

Sitz im Rundfunkrat bleibt vakant

Ursprünglich sollte mit dem neuen Staatsvertrag auch das Vergabeverfahren für einen zusätzlichen Sitz im RBB-Rundfunkrat geändert werden. Im Entwurf war vorgesehen, dass künftig der Rundfunkrat selbst diesen Platz vergibt. Nun aber bleiben für die Vergabe im Wechsel das Berliner Abgeordnetenhaus und der Landtag Brandenburg zuständig. Nötig ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Zusatzsitz wurde geschaffen, um die Vielfalt im Gremium zu vergrößern: Nach öffentlicher Ausschreibung soll ein Verband für vier Jahre ausgewählt werden, der bisher nicht im Rundfunkrat vertreten ist. Das Berliner Abgeordnetenhaus konnte sich aber bis zur Neukonstituierung des Rundfunkrats im März 2025 nicht auf eine Organisation einigen. Seitdem ist der Sitz vakant, dies wird voraussichtlich bis zum Ablauf der Amtsperiode im Jahr 2029 so bleiben. Somit hat der Rundfunkrat aktuell nur 32 Mitglieder statt 33.

vnn



Zuerst veröffentlicht 04.11.2026 11:40

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Staatsvertrag, vnn, NEU

zur Startseite von epd medien