29.10.2024 15:28
Köln (epd). WDR-Intendant Tom Buhrow hat den Zeitplan der Ministerpräsidentenkonferenz zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisiert. "Für mich ist klar: Eine Umsetzung der gültigen KEF-Empfehlung ist zum 1. Januar nicht mehr machbar", sagte Buhrow in der Sitzung des WDR-Rundfunkrats in Köln am Dienstag. Die Medienpolitik könne aber nicht einfach ein verfassungsrechtlich geprüftes Verfahren aussetzen.
Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich vergangene Woche auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis zum nächsten Treffen im Dezember verschoben. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die in Medienfragen federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bereits Mitte September ausgeschlossen.
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Vor dem jüngsten Treffen in Leipzig hatten sich mehrere Ministerpräsidenten gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die Medienpolitik darf aber nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Buhrow ließ am Dienstag indessen offen, ob die ARD tatsächlich in Karlsruhe klagen werde, wenn die Bundesländer die von der KEF empfohlene Erhöhung nicht umsetzen sollten. Nachdem der Landtag in Sachsen-Anhalt 2020 dem damals unterzeichneten Vertrag nicht zugestimmt hatte, hatten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gewehrt. Das oberste deutsche Gericht hatte die Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro schließlich im Sommer 2021 angeordnet.
Als "besonders kritisch" bezeichnete Buhrow die geplanten Regelungen zu presseähnlichen Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender. "Text ist gleich Zeitung - diese Welt, diese Unterscheidung gibt es nicht mehr", erklärte der WDR-Intendant und kündigte "noch eine Menge Konflikte" an, weil die Sender durch die geplante Positivliste "massiv eingeschränkt" würden. Als Beispiele für in Zukunft untersagte Angebote nannte er den Live-Ticker der "Sportschau" oder die aktuelle Berichterstattung bei besonderen Ereignissen wie etwa dem Anschlag in Solingen. Die Menschen wollten bereits wissen, was los sei, auch wenn es noch gar keine Sendung geben könne, betonte Buhrow.
In Leipzig wurde eine Positivliste beschlossen, auf der festgelegt werden soll, was öffentlich-rechtliche Sender im Internet künftig veröffentlichen dürfen, ohne dass private Medienanbieter unzulässig Konkurrenz erfahren. WDR-Justiziarin Katrin Neukamm bezeichnete die beschlossene Positivliste als "Textverbot mit einem gewissen Erlaubnisvorbehalt".
Der WDR-Rundfunkrat wählte am Dienstag zudem Stefanie Drinhausen mit großer Mehrheit zur neuen Verwaltungsdirektorin des Senders. Sie tritt am 1. Januar an, wenn die amtierende Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau im Intendantenamt auf Buhrow folgt. Die 54-jährige Drinhausen ist derzeit WDR-Finanzchefin.
Drinhausen ist ausgebildete Diplom-Kauffrau sowie Steuerberaterin und arbeitete vor ihrem Wechsel zum WDR unter anderem als Managerin und Wirtschaftsprüferin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sowie in einem Unternehmen der Pharmabranche. Die gebürtige Düsseldorferin erklärte vor dem Rundfunkrat, den Programmauftrag des WDR "selbstbewusst, aber auch schlank" unterstützen zu wollen: "Wir müssen die Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aktiv gestalten."
Nach Angaben von Vernau standen vier Personen in der engeren Auswahl für den Direktorenposten. "Da war es dann eindeutig", erklärte die künftige Intendantin. Drinhausen habe "auch die Perspektive von außen, die wir auch immer wieder brauchen".
tgr
Zuerst veröffentlicht 29.10.2024 16:28 Letzte Änderung: 29.10.2024 16:51
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reform, NEU
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