09.12.2024 11:41
Potsdam (epd). Brandenburgs Landesrechnungshof hat schwere Vorwürfe gegen frühere Kontrollgremien des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) erhoben. Die Prüfung von Besetzung und Arbeitsweise des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats in den Jahren 2017 bis 2022 habe eine Reihe Mängel zutage gefördert, teilte der Landesrechnungshof am Montag in Potsdam mit. Dazu gehörten unter anderem sehr lange Amtszeiten einzelner Mitglieder, mangelnde Präsenz bei Sitzungen und eine zu geringe Staatsferne.
Vor der RBB-Krise 2022 um Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft habe der Verwaltungsrat die Verpflichtung, mindestens alle zwei Monate eine ordentliche Sitzung abzuhalten, bei einem Drittel seiner Sitzungen nicht eingehalten, hieß es. Zudem sei das Gremium in den ausgewerteten fünfeinhalb Jahren insgesamt nur für 85 Stunden zusammengekommen.
Dies sei "angesichts seines komplexen und finanziell bedeutenden Überwachungsfeldes zu wenig" gewesen. So seien bei einer Sitzung in weniger als zwei Stunden 15 Tagesordnungspunkte behandelt und dabei Verträge und Investitionen im Umfang von 23 Millionen Euro genehmigt worden.
Für den Rundfunkrat stellte der Landesrechnungshof eine durchschnittliche Fehlquote bei den Sitzungen von mehr als einem Fünftel im Zeitraum vor der RBB-Krise fest. Dies widerspreche der für das Amt erforderlichen Sorgfalt. Der aus acht Personen bestehende Verwaltungsrat sei nur bei 40 Prozent seiner Sitzungen vollständig versammelt gewesen.
Zugleich hätten die Ausgaben für Sitzungen der Kontrollgremien gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen, hieß es. Dies betreffe sowohl die Wahl der Sitzungsorte als auch den Bewirtungsumfang. Der RBB habe von 2017 bis 2022 für externe Anmietungen zum Beispiel in Hotels rund 47.000 Euro aufgewendet. Dies hätte angesichts der im Sender verfügbaren Konferenzräume im Wesentlichen vermieden werden können. Die Bewirtungskosten der untersuchten Gremiensitzungen hätten 108.700 Euro betragen.
Der Landesrechnungshof beanstandete zudem den umfassenden Einfluss der RBB-Verwaltungsdirektion auf die Jahresabschlussprüfung der Rundfunkanstalt. "Sie war in nahezu sämtlichen Phasen der Jahresabschlussprüfung Herrin des Verfahrens und traf die verfahrensleitenden Entscheidungen", kritisierte die Behörde. Der Verwaltungsrat habe seine wichtige Funktion bei der Jahresabschlussprüfung nicht erkannt und nicht erfüllt.
Laut Bundesverfassungsgericht darf der Anteil staatlicher oder staatsnaher Personen maximal ein Drittel der Mitglieder eines Gremiums betragen. Im RBB-Rundfunkrat sei diese Grenze in der abgelaufenen Amtsperiode aufgrund des Besetzungsverzichts einer staatsfernen entsendenden Stelle überschritten worden, erklärte der Landesrechnungshof. "Im Sinne der Staatsferne wäre es zudem wünschenswert gewesen, wenn die Landesparlamente auf die Entsendung von Abgeordneten in den Rundfunkrat verzichtet hätten."
Der RBB sei vor der Novellierung des RBB-Staatsvertrags zudem die einzige deutsche Rundfunkanstalt gewesen, bei der die Amtsdauer in den Überwachungsgremien nicht gesetzlich begrenzt gewesen sei, so der Landesrechnungshof. Lange Amtsdauern von zum Teil mehr als 20 Jahren habe es insbesondere beim Verwaltungsrat gegeben.
Der Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, Harald Kümmel, erklärte, die Überwachungsgremien des RBB treffe eine besondere Sorgfaltspflicht, die sich unter anderem aus der hohen gesellschaftlichen Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergebe. Der Landesrechnungshof habe mit seiner Beratung zur Novellierung des RBB-Staatsvertrages und mit praktischen Empfehlungen aus der Prüfung zu einem hohen Standard der künftigen Gremienarbeit im RBB beigetragen. "Ich bin zuversichtlich, dass vor allem der Verwaltungsrat seine bedeutende Kontrollfunktion erkennen und wahrnehmen wird", sagte Kümmel.
Der neue Staatsvertrag für den RBB trat nach mehrjährigen Diskussionen am 1. Januar 2024 in Kraft und löste den alten Vertrag aus dem Jahr 2013 ab. Der RBB erklärte Mitte November, er werde Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Staatsvertrag einlegen.
lob/nbl
Zuerst veröffentlicht 09.12.2024 12:41 Letzte Änderung: 09.12.2024 14:46
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, NEU
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