Neuer RBB-Staatsvertrag beschlossen - epd medien

14.12.2023 20:00

Gehaltsdeckel für die Intendanz, mehr Kontrolle, mehr Regionales: Zum 1. Januar 2024 soll der neue RBB-Staatsvertrag in Kraft treten. Die Landesparlamente von Berlin und Brandenburg haben ihn am Donnerstag beschlossen.

Berlin und Brandenburg stimmen Rahmenregelungen für den Sender zu

Hauptquartier des RBB an der Masurenallee in Berlin

Berlin/Potsdam (epd). Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist beschlossen und soll Anfang 2024 in Kraft treten. Die Parlamente der beiden Bundesländer billigten das Regelwerk am Donnerstag in ihren Plenarsitzungen in Berlin und Potsdam. Der Vertrag sieht unter anderem eine Begrenzung des Gehalts von Intendant oder Intendantin, mehr Kontrolle, mehr Regionalität und eine gemeinsame Interessenvertretung der rund 1.500 freien und der rund 2.000 festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Personalrat vor. Bisher gab es dafür verschiedene Gremien.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen nach Angaben der brandenburgischen Staatskanzlei nach den Parlamentsbeschlüssen noch die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Wenn dies noch im Dezember geschieht, könnten die Neuregelungen für den Sender zum 1. Januar 2024 wirksam werden, hieß es.

Die Landesregierungen der beiden Bundesländer hatten den Vertrag Anfang November beschlossen. Inhaltliche Änderungen waren danach nicht mehr möglich. In beiden Parlamenten hatte es vor der Beschlussfassung Anhörungen gegeben. Dort hatte RBB-Intendantin Ulrike Demmer unter anderem kritisiert, die Unabhängigkeit des Senders werde durch Vorgaben gefährdet.

Der brandenburgische Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) wies die Kritik in der Landtagsdebatte in Potsdam am Donnerstag erneut zurück. Die Staatsferne des Senders bleibe gewährleistet, sagte er. Der neue Staatsvertrag sei ein "großer Reformschritt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk" und eine Chance für einen Neuanfang im RBB nach der Krise im Zuge von Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. Transparenz und Kontrolle würden gestärkt, sagte Grimm: "Wir haben wichtige Konsequenzen aus der Krise gezogen."

Aus der Opposition kam teils Kritik. Gefordert wurden unter anderem eine stärkere Einbeziehung des Publikums, eine verpflichtende Teilnahme der Rechtsaufsicht an Sitzungen der Aufsichtsgremien und eine weitere Stärkung der Regionalität durch mehr Berichterstattung aus den brandenburgischen Landkreisen und den Berliner Bezirken.

Im neuen RBB-Staatsvertrag ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, in dem die Intendantin ein Vetorecht hat.

Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder sollen Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen eingeführt werden.

Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung im Fernsehprogramm. So soll unter anderem die getrennte TV-Sendezeit für Berlin und Brandenburg von 30 auf 60 Minuten ausgeweitet werden. Nach Aussage von Demmer entstehen allein dadurch rund 3,5 Millionen Euro Mehrkosten.

lob



Zuerst veröffentlicht 14.12.2023 21:00 Letzte Änderung: 19.12.2023 10:12

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Staatsvertrag, Grimm, Berlin, Brandenburg, lob, NEU

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