RBB will Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag einreichen - epd medien

15.11.2024 15:20

Rundfunk Berlin-Brandenburg / RBB

Berlin (epd). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den seit Anfang 2024 geltenden RBB-Staatsvertrag vorgehen. Die Beschwerde solle in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, sagte RBB-Sprecher Justus Demmer dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin. Der Sender sehe die Rundfunkfreiheit unter anderem durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt, sagte Demmer. Er bestätigte damit entsprechende Medienberichte vom Freitag.

Gleiches gelte für die Regelungen zur Einsetzung sogenannter "Leitungen der Landesangebote" und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind, hieß es. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden zudem unter anderem hinsichtlich der Regelungen zur Ausgestaltung des neu eingeführten Direktoriums mit der strikten Vorgabe der Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder und von deren Aufgabenbereichen.

Gutachten bemängelte Eingriff in die Rundfunkfreiheit

RBB-Intendantin Ulrike Demmer erklärte, der Weg vor das Bundesverfassungsgericht sei "fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft" worden. Die Verfassungsbeschwerde erscheine "angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich". Die Frage sei nicht, ob der RBB die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern "ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind".

Der RBB hatte im vergangenen Jahr vor der Verabschiedung des Staatsvertrags ein Gutachten bei dem Staatsrechtler Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer in Auftrag gegeben. Dieser hatte unter anderem bemängelt, dass die Wahl von Landesbeauftragten durch den Rundfunkrat einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit bedeute. Dadurch erhalt der Rundfunkrat Einfluss auf die publizistische Tätigkeit des Senders, schrieb Wieland in dem Gutachten.

lob/dir



Zuerst veröffentlicht 15.11.2024 16:20 Letzte Änderung: 15.11.2024 16:39

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, NEU

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