26.03.2025 14:09
Washington (epd). In den USA bleibt ein seit sechs Jahrzehnten geltender Rechtsgrundsatz zum Schutz der Medien vor Verleumdungsklagen durch prominente Persönlichkeiten bestehen. Der Oberste Gerichtshof gab am 24. März bekannt, dass er einen Antrag auf Hinterfragung des Grundsatzes nicht zur Verhandlung zulasse.
Befürchtet worden war, dass die neun Richterinnen und Richter die Eingabe des republikanischen Geldgebers und früheren Casino-Besitzers Steve Wynn nutzen würden, um den im "New York Times v. Sullivan" -Urteil von 1964 festgelegten Rechtsgrundsatz zu schwächen.
In dem zurückgewiesenen Fall hatte Wynn die Nachrichtenagentur Associated Press und eine Reporterin wegen eines Artikels über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs 2018 in Nevada verklagt. Wynn bestreitet die Vorwürfe. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist die Angelegenheit abgeschlossen.
Laut "Sullivan"-Urteil sind Verleumdungsklagen durch Personen des öffentlichen Lebens grundsätzlich schwierig. Klägerinnen und Kläger müssen nachweisen, dass Medien wissentlich und mit "tatsächlicher Boshaftigkeit" ("actual malice") Unwahrheiten verbreitet haben.
Im konkreten Fall aus den 1960er Jahren hatte ein Bürgerrechtsverband einen Spendenaufruf in der "New York Times" platziert, der fehlerhafte Angaben über die Polizei von Montgomery in Alabama enthielt. Polizeichef L.B. Sullivan klagte wegen Verleumdung. Gerichte in Alabama gaben ihm recht. Das Oberste Gericht in Washington hob deren Urteile jedoch mit Verweis auf die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit auf.
Seit mehreren Jahren fordern konservative Kritiker, darunter auch der aktuelle Präsident Donald Trump, eine Reform. Trump wolle es sich persönlich leichter machen, Medienunternehmen zu verklagen, kommentierte das Medienfreiheitsinstitut Knight First Amendment Institute an der Columbia Universität in New York.
Politiker in den USA klagen selten gegen Medien. Anders Präsident Donald Trump: Der Facebook-Konzern Meta und der TV-Sender ABC zahlten ihm bereits hohe Summen, um Klagen beizulegen. Trump fordert zudem 20 Milliarden US-Dollar (18,54 Milliarden Euro) vom Sender CBS. Dieser habe während des Wahlkampfs ein Interview mit der Demokratin Kamala Harris so geschnitten, dass Trumps Rivalin positiv erscheine. Zudem geht der Präsident gegen die Regionalzeitung "Des Moines Register" wegen einer Meinungsumfrage im Wahlkampf juristisch vor.
ege
Zuerst veröffentlicht 26.03.2025 15:09 Letzte Änderung: 26.03.2025 16:20
Schlagworte: Medien, USA, Pressefreiheit, Wynn, Oberster Gerichtshof, Trump, ege, NEU
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