Verhandlung zum Verbot des "Compact"-Magazins - epd medien

27.05.2025 09:50

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 10. Juni zur Klage gegen das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins. Es sei in dem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständig, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig mit. Zuvor hatte das Gericht im August 2024 das Verbot des "Compact"-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt (AZ: BVerwG 6 VR 1.24).

Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Damit konnte das Blatt des Klägers vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung soll nun im Hauptsacheverfahren fallen (BVerwG 6 A 4.24).

Vereinsrechtliche Verbotsverfügung

Das Bundesinnenministerium hatte am 5. Juni 2024 mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation verboten und aufgelöst. Das Ministerium begründete den Schritt damit, dass diese sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Dies komme insbesondere in zahlreichen Beiträgen in Print- und Online-Formaten zum Ausdruck, hieß es.

Gegen das Verbot klagten die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen. Sie hätten geltend gemacht, dass das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe. Die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot lägen nicht vor. Das Verbot erweise sich als unverhältnismäßig.

lob



Zuerst veröffentlicht 27.05.2025 11:50 Letzte Änderung: 27.05.2025 12:24

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Rechtsextremismus, NEU

zur Startseite von epd medien