Bundesverwaltungsgericht verhandelt über "Compact"-Verbot - epd medien

10.06.2025 14:34

Das Bundesinnenministerium hat 2024 das rechtsextreme Magazin "Compact" verboten. Dann entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Eilverfahren, dass die Publikation zunächst weiter erscheinen darf. Nun wird darüber im Hauptsacheverfahren verhandelt.

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer am Dienstag im Bundesverwaltungsgericht

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt seit Dienstag über das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins durch das Bundesinnenministerium. Das Ministerium hatte die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation im Juli 2024 nach dem Vereinsrecht verboten und aufgelöst. Die Klägerseite um das Magazin versuchte zu Beginn der Verhandlung, Zweifel an der Unbefangenheit der fünf Richter zu streuen. (AZ: BVerwG 6 A 4.24).

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im August 2024 in einem Eilverfahren teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Damit konnte das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin vorerst wieder erscheinen. (AZ: BVerwG 6 VR 1.24).

Nothdurft und Vosgerau vertreten "Compact"

Für das Hauptsacheverfahren hat der 6. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Ingo Kraft zunächst bis zu drei Verhandlungstage bis Donnerstag angesetzt. Dabei geht es um die Frage, ob die publizistischen Inhalte von "Compact" über eine Meinungsäußerung hinausgehen und eine konkrete Gefährdung darstellen.

Die Kläger werden unter anderem durch die Rechtsanwälte Laurens Nothdurft und Ulrich Vosgerau vertreten. Nothdurft war einst Mitglied der 2009 verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und ist für die AfD seit Sommer 2024 Ortsbürgermeister in Roßlau (Sachsen-Anhalt). Vosgerau hat im November 2023 an dem Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam teilgenommen, bei dem unter anderem Vertreibungspläne besprochen wurden.

Ich werde Sie weiter beobachten.

Vosgerau streute am Dienstag Zweifel an der Unbefangenheit der Richter des Senats. Einen Befangenheitsantrag stellte er zwar nicht, erklärte aber dem Vorsitzenden Richter Kraft: "Ich werde Sie weiter beobachten."

Beide Klägeranwälte behaupteten, das bei "Compact" angewendete Vereinsverbot sei rechtlich nicht möglich gewesen. Die Innenbehörden hätten stattdessen beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anstrengen sollen, bei dem nach Artikel 18 des Grundgesetzes entschieden werden kann. Darin geht es um die Verwirkung von Grundrechten.

Der Anwalt des Bundesinnenministeriums, Wolfgang Roth, nannte dagegen ein Verbot von "Compact" nach dem Vereinsrecht rechtlich möglich und geboten. Trotz Pressefreiheit dürften sich Inhalte von Medien nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

Völkisches Gesellschaftskonzept moniert

Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums vertritt "Compact" ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept und ist stark vernetzt im rechtsextremistischen Spektrum. In den Beiträgen des Magazins überwögen verfassungsfeindliche Positionen, von denen ein beachtliches Gefährdungspotenzial ausgehe.

In dem Eilverfahren im August 2024 hatten drei der fünf Richter des 6. Senats zunächst zugunsten von "Compact" entschieden. Zwar könne ein Vereinsverbot als Instrument des "präventiven Verfassungsschutzes" auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden. Allerdings bestünden Zweifel, ob die in "Compact" erschienenen Beiträge, die das Grundgesetz verletzten, für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend seien, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei, hieß es damals zur Begründung.

lob



Zuerst veröffentlicht 10.06.2025 10:44 Letzte Änderung: 10.06.2025 16:34

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Rechtsextremismus, NEU

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