21.08.2025 09:08
Karlsruhe/Potsdam (epd). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den RBB-Staatsvertrag gescheitert. Die neuen Regelungen beeinträchtigten weder die Funktionsfähigkeit des Senders noch die Rundfunk- und Programmfreiheit in verfassungswidriger Weise, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der neue Staatsvertrag war 2024 in Kraft getreten. (AZ: 1 BvR 2578/24)
Der RBB hatte seine Verfassungsbeschwerde unter anderem damit begründet, dass die Rundfunkfreiheit durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes eingeschränkt sei. Gleiches gelte für die Regelungen zur Einsetzung von "Leitungen der Landesangebote" und die Vorgabe, wie diese personell in den Sender einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit. Zudem wurde die Ausgestaltung eines neu eingeführten Direktoriums moniert.
In der Begründung seines Beschlusses erklärte das Verfassungsgericht, der Gesetzgeber habe bei der Organisation der RBB-Geschäftsleitung einen weiten Gestaltungsspielraum, "sofern die Funktionsfähigkeit des Rundfunks nicht gefährdet wird". Das neu geschaffene Direktorium als weiteres Organ der Geschäftsleitung und deren Zuständigkeiten führten nicht notwendig zu einer vom RBB gerügten Schwächung der Intendanz. Vielmehr werde eine gegenseitige Kontrolle der Führungsgremien ermöglicht. Die Intendanz könne mit Blick auf ihre Gesamtverantwortung zudem Entscheidungen des Direktoriums verhindern und dagegen Widerspruch einlegen.
Auch die im Staatsvertrag enthaltenen Vorgaben zu einer Mindestanzahl an RBB-Standorten, jeweils ein RBB-Regionalstudio in Cottbus und Frankfurt/Oder sowie Regionalbüros in Brandenburg an der Havel, Prenzlau und Perleberg, sei nicht zu beanstanden. Damit würden eine Flächenpräsenz und die regionale Programmvielfalt gesichert. Die vorgegebenen Mindestzeitfenster für eine Berichterstattung aus den Regionen - mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms - verletzten nicht die Programmfreiheit. Die zeitliche Mindestvorgabe lasse dem RBB immer noch "weiten Raum", wie er sein Gesamtprogramm gestaltet.
Die Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der vom RBB gerügten neuen Haftungsregelungen für RBB-Führungskräfte ist laut Beschluss zudem unzulässig. Diese sehen eine persönliche Haftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen vor. Eine dadurch erzielte "abschreckende Wirkung" bei der Suche nach qualifiziertem Personal sei aber nicht belegt, so das Gericht.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßten die Gerichtsentscheidung. Wegner erklärte, die beiden Länder seien in ihrem Ziel, den RBB zukunftsfest aufzustellen, bestätigt worden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse in seinen Strukturen reformiert werden, um seine Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und seine Leistungsfähigkeit zu verbessern. Woidke betonte, mit dem Staatsvertrag seien "klare Konsequenzen aus der Krise des Senders gezogen" worden. Er sei die direkte Antwort auf den massiven Vertrauensverlust, den die frühere RBB-Leitung ausgelöst habe.
Auch der RBB begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz seiner Niederlage. Mit dem Beschluss sei rechtliche Klarheit geschaffen worden, erklärte der Sender. Die Entscheidung folge zwar nicht den Einschätzungen des RBB, stelle jedoch in der seitens des Senders erwünschten Deutlichkeit dar, wo der Gesetzgeber im Sinne der Rundfunkfreiheit seine Gestaltungsmöglichkeiten verfassungsgemäß nutzen könne.
RBB-Intendantin Ulrike Demmer erklärte, der Sender "war und ist mit den grundsätzlichen Zielen, die die Länder mit dem neuen RBB-Staatsvertag verbunden haben, einig". Dies gelte für die Stärkung der Regionalität ebenso wie für verbesserte Kontrolle und größere Transparenz. Strittig sei jedoch gewesen, "wie detailliert der Gesetzgeber dem Sender den Weg vorgeben kann, um diese Ziele zu erreichen". Der RBB betonte, fast alle Neuregelungen seien umgesetzt worden. Nun sollen auch die "Leitungen der Landesangebote" eingesetzt werden.
Anlass des neuen RBB-Staatsvertrages waren Vorwürfe über Verschwendung und Vetternwirtschaft in dem Sender. Die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wurde im Zuge des Skandals 2022 entlassen. In dem von den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg beschlossenen neuen Staatsvertrag wurde der RBB zu mehr Transparenz und Kontrolle verpflichtet.
lob/fle
Zuerst veröffentlicht 21.08.2025 11:08 Letzte Änderung: 21.08.2025 16:22
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Rundfunk, RBB, Bundesländer, NEU
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