04.09.2025 09:01
Bonn (epd). Der Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), Michael Terhörst, weist auf rechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung von Altersgrenzen für Social Media in Deutschland hin. Der europäische Digital Services Act (DSA) schreibe eine einheitliche Umsetzung der Pflichten von Online-Diensteanbietern vor, sagte Terhörst dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bonn. Dementsprechend müssen in allen EU‑Mitgliedstaaten dieselben Vorgaben gelten, wenn Plattformen direkt adressiert werden.
Terhörst betonte die Notwendigkeit, Social Media unabhängig etwaiger Altersgrenzen zu einem sicheren Ort für Heranwachsende zu machen. "Kinder und Jugendliche haben das Recht, soziale Medien sicher nutzen zu können", sagte er.
Akuter Handlungsbedarf, der morgen noch viel dringender ist als heute
Die KidD ist bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angesiedelt und überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen bestimmter Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland beim Jugendschutz nach dem DSA. Sehr große Plattformen wie Tiktok und Instagram werden von der EU-Kommission reguliert.
Terhörst äußerte zugleich Verständnis für die aktuelle Debatte über Altersgrenzen für soziale Medien in Deutschland. Es gebe beim Kinder- und Jugendschutz in diesem Bereich "akuten Handlungsbedarf, der morgen noch viel dringender ist als heute". Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) stellte am Donnerstag in Berlin eine neue Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" vor.
Die EU-Kommission veröffentlichte im Juli Leitlinien für eine konkrete Umsetzung der Jugendschutz-Vorgaben im DSA. Demnach sollen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Tiktok künftig unter anderem die Konten von Minderjährigen standardmäßig auf "privat" setzen, damit Personen, mit denen sie nicht verbunden sind, keinen Zugang zu ihren Profilen erhalten. Außerdem sollen die Plattformen beispielsweise ihre Empfehlungs-Algorithmen so ändern, dass Kinder nicht mit schädlichen Inhalten konfrontiert oder ohne Einwilligung Gruppen hinzugefügt werden können. Screenshots und Downloads von Inhalten, die Minderjährige posten, sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.
Terhörst begrüßte die Leitlinien. Diese seien die "Grundlage für eine wirksame Rechtsdurchsetzung" gegenüber den Plattformen. Die KidD habe ihre Prüfkriterien inzwischen entsprechend überarbeitet und werde in den kommenden drei bis vier Wochen erste Gespräche mit Plattformanbietern über die Einhaltung der DSA-Leitlinien führen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen den Unternehmen Bußgelder.
Die KidD ist nach dem DSA für Anbieter ab einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro mit Sitz in Deutschland und mehr als 50 Beschäftigten zuständig. Sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern fallen nicht in die nationalen Zuständigkeiten der EU-Mitgliedsstaaten. Sie werden von der EU-Kommission reguliert. Terhörst sagte, er erwarte, dass die Rechtsdurchsetzung mit Blick auf die großen Plattformen ebenso forciert werde.
nbl
Zuerst veröffentlicht 04.09.2025 11:01 Letzte Änderung: 04.09.2025 11:51
Schlagworte: Medien, Internet, Jugendschutz, INT, NEU
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