Rundfunkbeitrag: Keine Entscheidung aus Karlsruhe in diesem Jahr - epd medien

26.09.2025 12:33

Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Beschwerden von ARD und ZDF zum Thema Rundfunkbeitrag entscheiden. Doch dazu wird es nicht kommen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth nun mitteilte. Zum weiteren Verfahrensgang macht das Gericht keine Angaben.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Karlsruhe (epd). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag verschiebt sich. Gerichtspräsident Stephan Harbarth habe dem Prozessvertreter der Bundesländer mitgeteilt, dass bis Jahresende keine Entscheidung zu erwarten sei, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf epd-Anfrage. Nähere Angaben zum weiteren Verfahrensgang könnten derzeit nicht gemacht werden. Die Länder werden von dem Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube vertreten.

Als für 2025 geplante Entscheidungen sind die Beschwerden von ARD und ZDF bislang auf der Internetseite des Gerichts aufgeführt. Im November 2024 waren die Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umsetzten. Wann es eine Entscheidung zu den Beschwerden geben kann und ob eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist offen.

Institutionen konnten Stellung nehmen

Bis Ende April konnten Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden der Sender eingereicht werden. Dafür hatte das Gericht eine Reihe von Institutionen angeschrieben, neben den Landesregierungen unter anderem Parlamente, Rechnungshöfe, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Landesmedienanstalten und den Privatsender-Verband Vaunet. Zu diesen Stellungnahmen konnten wiederum bis Mitte Juni die Rundfunkanstalten Stellung nehmen, wie es damals aus der ARD hieß.

Unterdessen ist nicht mehr zu erwarten, dass das neue Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft treten kann. Die entsprechende Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bisher nicht unterzeichnet. Ende 2024 hatten Bayern und Sachsen-Anhalt erklärt, die Novelle nur unterzeichnen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Die Anstalten lehnen das ab.

Die sächsische Landesregierung erklärte im August, "nicht zuletzt aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht" sei die Unterzeichnung eines Staatsvertrages nicht angezeigt. Die Novelle, die das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags neu regeln soll, ist gescheitert, wenn nicht bis Ende November alle Ratifikationsurkunden vorliegen. Sie kann nur in Kraft treten, wenn sie von allen 16 Länderchefs unterschrieben und anschließend von allen Landtagen ratifiziert wird.

vnn



Zuerst veröffentlicht 26.09.2025 12:10 Letzte Änderung: 26.09.2025 14:33

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Rundfunk, NEU

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